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Die Pfunde sollen purzeln, die Preise aber nicht
Almased-Rabattaktion gerichtlich untersagt: Preisuntergrenze ist Wettbewerbserschwernis für beratende Apotheken
BERLIN (jz) | Die Almased Wellness GmbH darf auf Apotheken keinen Preisdruck ausüben: Ein einmaliges Aktionsangebot, bei dem Almased-vertreibende Apotheken einen Barrabatt von 30 Prozent auf den Einkaufspreis erhielten, wenn sie den Verkaufspreis von 15,95 Euro gegenüber den Verbrauchern nicht unterschreiten, erklärte das Landgericht Hannover für kartellrechtswidrig. Die Entscheidung vom 25. August (Az. 18 O 91/15) ist nicht rechtskräftig.
20.09.2015, 22:00 Uhr
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BERLIN (jz) | Die Almased Wellness GmbH darf auf Apotheken keinen Preisdruck ausüben: Ein einmaliges Aktionsangebot, bei dem Almased-vertreibende Apotheken einen Barrabatt von 30 Prozent auf den Einkaufspreis erhielten, wenn sie den Verkaufspreis von 15,95 Euro gegenüber den Verbrauchern nicht unterschreiten, erklärte das Landgericht Hannover für kartellrechtswidrig. Die Entscheidung vom 25. August (Az. 18 O 91/15) ist nicht rechtskräftig.
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BERLIN (jz) | Die Almased Wellness GmbH darf auf Apotheken keinen Preisdruck ausüben: Ein einmaliges Aktionsangebot, bei dem Almased-vertreibende Apotheken einen Barrabatt von 30 Prozent auf den Einkaufspreis erhielten, wenn sie den Verkaufspreis von 15,95 Euro gegenüber den Verbrauchern nicht unterschreiten, erklärte das Landgericht Hannover für kartellrechtswidrig. Die Entscheidung vom 25. August (Az. 18 O 91/15) ist nicht rechtskräftig.
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