Gesundheitspolitik

Kommentar: Der Wert des Freien Berufs

Kommentar von Benjamin Wessinger

Es war eine fulminante Rede, die ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zum Beginn des Apothekertags gehalten hat, rhetorisch, vor allem aber inhaltlich.

Eine der zentralen Aussagen Schmidts: Wenn der Staat eine seiner Aufgaben – beispielsweise die Versorgung mit Arzneimitteln – an einen Freien Beruf „auslagert“, weil er der Meinung ist, dass dieser Berufsstand kraft seiner Qualifikation und Kompetenz diese Aufgabe besser erledigen kann als eine staatliche Behörde, dann übernehmen nicht nur die Angehörigen dieses Berufsstands eine Verpflichtung, sondern eben auch der Staat. Einen „impliziten Vertrag“ hat Schmidt das genannt.

Das Problem der Apothekerschaft ist, dass die Politik ihren Pflichten aus diesem Vertrag nicht mehr ordentlich nachkommt, ja nach allem Anschein nicht mehr nachkommen will. Man muss nicht so weit gehen wie Schmidt, der fordert, dass die Politik, wenn sie an einem einmal gewählten System festhält, dieses sogar exportieren wollen muss – aber es aktiv zu unterstützen, weiterzuentwickeln und zu verteidigen, das kann und muss man von der Politik fordern. Und zu dieser Unterstützung gehört natürlich auch, die wichtige Arbeit, die die Angehörigen des Berufsstands übernommen haben, angemessen zu bezahlen.

„Angemessen“ bedeutet in diesem Zusammenhang: Die wirtschaftliche Situation des Berufs muss so ausgestaltet sein, dass die Entscheidungen im Einzelfall von den Interessen der Patienten, der Kunden oder der Mandanten geleitet werden – und nicht von wirtschaftlichen Zwängen des Arztes, des Apothekers oder des Rechtsanwalts.

Dr. Benjamin Wessinger


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.