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Gesundheitspolitik
G-BA: Hecken gegen Pharmazeutischen Beirat
ABDA kann Stellungnahmen abgeben / Vollmitgliedschaft Sache des Gesetzgebers
Damit präzisierte der G-BA-Vorsitzende seine Aussagen bei der Düsseldorfer Veranstaltung „Düsseldorf IN – Ärzte im Gespräch“. Vor 650 Medizinern und Pharmazeuten ging es letzten Mittwoch um aktuelle Themen und Herausforderungen im Gesundheitswesen. Auf die Frage, ob zukünftig auch Apotheker im Gremium vertreten sein sollten, sagte Hecken laut einem Bericht der Rheinischen Post, dass „das zwar eine Entscheidung des Gesetzgebers sei, er persönlich aber eine Zusammenarbeit, auch unter dem Aspekt der Arzneimittelsicherheit, befürworte“.
Innovationsfonds bietet Möglichkeiten
Gegenüber der AZ bestätigte Hecken diese Aussagen und fügte hinzu, dass es bereits heute in einigen wichtigen Bereichen eine enge Zusammenarbeit der Apotheker mit dem G-BA gebe: „So kommt zum Beispiel ihren Stellungnahmen bei der Bearbeitung der Substitutionsausschlussliste große Bedeutung zu. Pharmakologischer Sachverstand ist zudem auch im Bereich der Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit von großer Bedeutung, deshalb wird im Rahmen des Innovationsfonds sicher über die Möglichkeit von Projekten unter Einbindung von Apothekern zu diskutieren sein. Die Apotheker haben selbstverständlich Stellungnahmerechte. Weitere Entscheidungen über Erweiterungen oder gar eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit liegen allein in der Hand des Gesetzgebers.“ Nicht äußern wollte sich Hecken zur Haltung der ABDA, die aus Kostengründen keine Vollmitgliedschaft im G-BA anstrebt: „Das ist Entscheidung der ABDA.“
Schon jetzt enger Kontakt zwischen G-BA und ABDA
Beim letzten Deutschen Apothekertag in Düsseldorf wurde in der Hauptversammlung ausführlich über die Möglichkeiten der ABDA zur Stellungnahme zu G-BA-Verfahren diskutiert. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt räumte dabei ein, dass die ABDA aus Kapazitätsgründen nicht zu allen G-BA-Themen Stellungnahmen abgeben könne. Dazu äußerte sich Hecken gegenüber der AZ wie folgt: Es sei das Recht eines jeden Stellungnehmers, seine Position dann einzubringen, wenn er dieses für notwendig halte. Dies sei in der Regel dann der Fall, wenn die zur Stellungnahme stehenden Regelungen nicht den Auffassungen des Stellungnehmers entsprächen. „Da bei der Vorbereitung von Positionen im G-BA regelhaft erfahrene Pharmazeuten mit der Bearbeitung betraut sind, gehe ich davon aus, dass dann, wenn keine Stellungnahme abgegeben wurde, dieses auch nicht erforderlich war“, so Hecken wörtlich. Bei den Beratungen zur Substitutionsausschlussliste hätten sich die Apotheker sehr intensiv eingebracht. Hecken: „Es besteht auch ein enger Kontakt zwischen der Geschäftsstelle des G-BA und der Bundesapothekerkammer und der ABDA.“
Den von der Apothekerkammer Nordrhein mit einem Antrag in die Diskussion eingebrachten Pharmazeutischen Beirat lehnt Hecken allerdings ab. „Professor Hecken hält einen Pharmazeutischen Beirat beim G-BA für nicht geboten“, so der G-BA. Zum einen würden die pharmakologischen Fragestellungen in den einzelnen Arzneimittelbewertungsverfahren jeweils sehr intensiv erörtert. Zum anderen bestehe die Möglichkeit, in diesen Verfahren Stellungnahmen abzugeben, um besondere pharmazeutische Problemstellungen einzubringen. Die DAT-Hauptversammlung verwies diesen Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss. |
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