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Gesundheitspolitik
Bundestag beschließt E-Health-Gesetz
Apotheker dürfen beim Medikationsplan nur assistieren und bekommen kein Honorar
BERLIN (lk) | Jetzt ist es amtlich: Die Apotheker stecken beim
Medikationsplan in der Assistentenrolle fest. Sowohl beim schriftlichen
als auch beim späteren elektronischen Medikationsplan erhalten die Ärzte
die Führungsrolle. Und Geld gibt es für die Mithilfe der Apotheker auch
nicht. Der Deutsche Bundestag hat das E-Health-Gesetz am vergangenen
Donnerstag verabschiedet. Apotheker dürfen den Medikationsplan nicht
selbst erstellen, sondern nur aktualisieren und ergänzen:
„Aktualisierungen des Medikationsplans können, soweit Veranlassung dazu
besteht, auch von anderen Leistungserbringern vorgenommen werden. Mit
dem neuen Satz 2 werden die Apotheken verpflichtet, bei Abgabe eines
Arzneimittels eine entsprechende Aktualisierung vorzunehmen, sofern der
Versicherte dies wünscht. Der Apotheke liegt im Zusammenhang mit der
Abgabe des Arzneimittels die insoweit erforderliche Information über die
Änderung der Medikation vor“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Erstellt am 07.12.2015, 00:00 Uhr
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„Aktualisierungen des Medikationsplans können, soweit Veranlassung dazu
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dem neuen Satz 2 werden die Apotheken verpflichtet, bei Abgabe eines
Arzneimittels eine entsprechende Aktualisierung vorzunehmen, sofern der
Versicherte dies wünscht. Der Apotheke liegt im Zusammenhang mit der
Abgabe des Arzneimittels die insoweit erforderliche Information über die
Änderung der Medikation vor“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
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besteht, auch von anderen Leistungserbringern vorgenommen werden. Mit
dem neuen Satz 2 werden die Apotheken verpflichtet, bei Abgabe eines
Arzneimittels eine entsprechende Aktualisierung vorzunehmen, sofern der
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