Gesundheitspolitik

Bundestag beschließt E-Health-Gesetz

Apotheker dürfen beim Medikationsplan nur assistieren und bekommen kein Honorar

BERLIN (lk) | Jetzt ist es amtlich: Die Apotheker stecken beim Medikationsplan in der Assistentenrolle fest. Sowohl beim schriftlichen als auch beim späteren elektronischen Medikationsplan erhalten die Ärzte die Führungsrolle. Und Geld gibt es für die Mithilfe der Apotheker auch nicht. Der Deutsche Bundestag hat das E-Health-Gesetz am vergangenen Donnerstag verabschiedet. Apotheker dürfen den Medikationsplan nicht selbst erstellen, sondern nur aktualisieren und ergänzen: „Aktualisierungen des Medikationsplans können, soweit Veranlassung dazu besteht, auch von anderen Leistungserbringern vorgenommen werden. Mit dem neuen Satz 2 werden die Apotheken verpflichtet, bei Abgabe eines Arzneimittels eine entsprechende Aktualisierung vorzunehmen, sofern der Versicherte dies wünscht. Der Apotheke liegt im Zusammenhang mit der Abgabe des Arzneimittels die insoweit erforderliche Information über die Änderung der Medikation vor“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Sie haben noch kein Abo?

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen. Die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)

oder

Sie registrieren sich bei DAViD und schalten anschließend Ihr bestehendes Abonnement für die Website frei.

config_id: user_is_logged_in_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen - Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg

Jetzt einloggen und weiterlesen!

oder

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)