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Politik
„Nachtdienstausgleichsfonds“
Österreich: Versandapotheken sollen Ausgleich zahlen
Die grundsätzliche Freigabe des Versandhandels für rezeptfreie Medikamente ab Juni 2015 ist gesetzlich bereits beschlossen. Es fehlen aber noch die Durchführungsverordnungen. Eine Befragung unter österreichischen Apothekern zeigte vergangenes Jahr, dass das Ende des Versandhandelsverbots für über die Hälfte eine Bedrohung darstellt, nur wenige sehen darin eine Chance. Knapp die Hälfte ist überzeugt, dass die OTC-Produkte im Versandkanal einem Preisverfall unterliegen werden – mehr als zwei Drittel erwartet daher, dass die Deckungsbeiträge ihrer Apotheke stark unter Druck geraten werden.
Müller-Uri stellt sich daher die Etablierung eines „Nachtdienstausgleichsfonds“ vor, in den Webshop-Betreiber einzahlen müssten. Seiner Meinung nach soll zudem bei jedem Onlinekauf ein mehrstufiges Webformular verpflichtend ausgefüllt werden müssen, in dem Kunden Risikobewusstsein oder Beratungsleistungen bestätigen. Zur Kontrolle der Logistikkette fordert er darüber hinaus die verpflichtende Kennzeichnung der Pakete als Arzneimittellieferung. Ob diese Forderungen tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Das österreichische Gesundheitsministerium sagte „trend“, man wolle den Onlinehandel grundsätzlich nicht durch zu viele Vorschriften verunmöglichen.
Verbandsportal als Gegenpol
Derweil ist der Österreichische Apothekerverband mit seinem Click&Collect-Portal durchaus zufrieden. „APOdirekt läuft recht gut, wir haben stetig steigende Zugriffszahlen“, erklärt Projektmanager Viktor Hafner. Auch die Beteiligungszahl der Apotheken sei konstant auf hohem Niveau: Deutlich über die Hälfte mache mit. |
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