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Aut idem: Regeln und eine Ausnahme
Ergänzung zum vdek-Vertrag zum 1. Februar scharfgestellt
BERLIN (ks) | Der Arzneiversorgungsvertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und dem Ersatzkassenverband vdek hat seit Jahresbeginn eine neue Abgabebestimmung. Sie betrifft den seit einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz umstrittenen Fall, ob ein Aut-idem-Kreuz den Austausch eines Originalarzneimittels gegen ein Importarzneimittel – oder umgekehrt – ausschließen kann. Hier wird nun klargestellt: Grundsätzlich hat das Aut-idem-Kreuz keine Auswirkung, wenn es um Original- und Import-Arzneimittel geht. Die neue Regel ist seit 1. Februar strikt zu befolgen.
Erstellt am 08.02.2015, 23:00 Uhr
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