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- AZ 8/2015
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Wirtschaft
Mindestlohn im Notdienst
ADA und Adexa verhandeln neuen Rahmenvertrag
Laut der Zweiten Adexa-Vorsitzenden Tanja Kratt erfolgte die Einigung trotz unterschiedlicher Auffassungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft darüber, ob der neue gesetzliche Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienste wie den Nacht- und Notdienst gilt.
Verständigt haben sich Adexa und ADA zudem auf eine Neuregelung bei den Sonderzahlungen. Kürzungen der freiwilligen Leistungen wie beim Weihnachtsgeld müssen künftig vier Wochen vorher vom Apothekeninhaber angekündigt werden. Auch diese Regelung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Gesamtpaket.
Strittig sind laut Adexa im Rahmenvertrag noch die Kündigungsfristen. Der Arbeitgeberverband ADA besteht laut Kratt auf einer freien Vereinbarung von Kündigungsfristen. Der bisherige Rahmenvertrag sehe eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende vor. Laut Kratt wird Adexa einer freien Vereinbarung von Kündigungsfristen nicht zustimmen. Adexa sei allerdings bereit, der Arbeitgeberseite entgegenzukommen etwa durch die Aufnahme der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerten Kündigungsfristen. Diese sehen längere Fristen für langjährige Mitarbeiter vor. Auch könne man für Filialleiter längere Kündigungsfristen vereinbaren, so Kratt.
Am 20. Februar wird der ADA zunächst die Details des neuen Rahmenvertrags auf seiner Mitgliederversammlung vorstellen und beraten. Anschließend wird entschieden, ob es zu einem Kompromiss über die Kündigungsfristen kommt. |
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