Wirtschaft

Mindestlohn im Notdienst

ADA und Adexa verhandeln neuen Rahmenvertrag

BERLIN (lk) | Angestellte Apotheker sollen für ihre Arbeit im Nacht- und Notdienst künftig den Mindestlohn von 8,50 Euro erhalten. Darauf haben sich grundsätzlich die Apothekengewerkschaft Adexa und der ­Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) verständigt. Der Kompromiss ist jedoch Teil einer Paketlösung und steht unter Vorbehalt der Einigung auf den seit Langem umkämpften Rahmenvertrag. Strittig ist hier noch die Neuregelung der Kündigungsfristen.

Laut der Zweiten Adexa-Vorsitzenden Tanja Kratt erfolgte die Einigung trotz unterschiedlicher Auffassungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft darüber, ob der neue gesetzliche Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienste wie den Nacht- und Notdienst gilt.

Verständigt haben sich Adexa und ADA zudem auf eine Neuregelung bei den Sonderzahlungen. Kürzungen der freiwilligen Leistungen wie beim Weihnachtsgeld müssen künftig vier Wochen vorher vom Apothekeninhaber angekündigt werden. Auch diese Regelung steht unter dem Vor­behalt der Zustimmung zum Gesamtpaket.

Strittig sind laut Adexa im Rahmenvertrag noch die Kündigungsfristen. Der Arbeitgeberverband ADA besteht laut Kratt auf einer freien Vereinbarung von Kündigungsfristen. Der bisherige Rahmenvertrag sehe eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende vor. Laut Kratt wird Adexa einer freien Vereinbarung von Kündigungsfristen nicht zustimmen. Adexa sei allerdings ­bereit, der Arbeitgeberseite ent­gegenzukommen etwa durch die Aufnahme der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerten Kündigungsfristen. Diese sehen längere Fristen für langjährige Mitarbeiter vor. Auch könne man für Filialleiter längere Kündigungsfristen vereinbaren, so Kratt.

Am 20. Februar wird der ADA ­zunächst die Details des neuen Rahmenvertrags auf seiner Mitgliederversammlung vorstellen und beraten. Anschließend wird entschieden, ob es zu einem Kompromiss über die Kündigungs­fristen kommt. |

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