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- DAZ 14/2015
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„Sehr unangenehm“
Eine Stellungnahme von Hexal zu den L-Thyrox-Lieferengpässen
„Grundlegendes muss grundsätzlich verfügbar sein. Dies ist weiterhin unser Anspruch.
Auch wenn es bei L-Thyrox Hexal in einzelnen Wirkstärken und Packungsgrößen Lieferprobleme gibt, tragen wir doch entscheidend zur Versorgung mit diesen Präparaten bei. Im Jahr 2014 haben wir die Apotheken mit fast fünf Millionen Packungen versorgt. Auch in diesem Jahr wurden trotz Lieferproblemen bei L-Thyrox 25 µg zum Beispiel im Januar mehr als 400.000 Packungen L-Thyrox in den Markt geliefert.
L-Thyrox Hexal wurde und wird in unserem Werk in Barleben produziert. Aktuell nehmen wir Anpassungen in der Produktion vor, um Kapazitäten aufzubauen und so der hohen Nachfrage bezüglich des Präparates entsprechen und die Versorgungslage langfristig verbessern zu können.
Auch wenn das Produkt in sehr großen Mengen und zu vergleichsweise sehr günstigen Preisen verfügbar sein muss, ist die Herstellung nicht einfach. Die Produktion von unserem Hormonpräparat L-Thyrox, insbesondere von 25 µg, ist sensibel und komplex. Eine Dosierung im Mikrogrammbereich erfordert spezielles technisches Equipment und Know-how. Jede Veränderung in den Produktionsabläufen muss gemäß allgemeingültigen Qualitätsstandards getestet und bewertet werden. Das ist sehr zeitintensiv. An die Qualitätskontrolle sowohl unseres Produktionsprozesses als auch der hergestellten Arzneiformen legen wir höchste Maßstäbe an, die in vielen Punkten über die ohnehin vorhandenen gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Das dient der Sicherheit unserer Produkte und damit der Patienten.
Die jetzige Liefersituation ist auch für uns sehr unangenehm. Wir sind transparent und haben die Apotheken über die Lieferprobleme informiert. Mit Hochdruck arbeiten wir daran, dass wir zukünftig mit allen Wirkstoffen und Packungsgrößen lieferfähig sind.“
Anmerkung der Redaktion: Mit der Ausgabe dieses Heftes ruft Hexal Chargen von L-Thyrox 25 und L-Thyrox 50 zurück. Bei Stabilitätsuntersuchungen sei bei Wirkstoffgehalt und Abbauprodukten des Wirkstoffes eine Überschreitung der Spezifikation festgestellt worden, so die Begründung. Eine Gefährdung soll nach derzeitiger Einschätzung nicht vorliegen (s. AMK-Meldung auf S. 101). |
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