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- DAZ 18/2015
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Arzneimittel und Therapie
Kein Codein für Kinder
Erhöhtes Risiko für Atemprobleme bei Kindern und Jugendlichen
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte im April 2014 auf europäischer Ebene ein Risikobewertungsverfahren für Codein-haltige Arzneimittel zur Anwendung bei Kindern und Jugendlichen angestoßen. Ziel war, das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Codein zur Behandlung von Husten bei Kindern neu zu bewerten, da vor allem bei sogenannten Ultra-Rapid-Metabolizern ein erhöhtes Risiko für Atemprobleme beobachtet wurde.
Codein wird vorrangig in der Leber zu Morphin, Norcodein sowie Morphin- und Codein-Konjugaten metabolisiert. Dabei bestehen große interindividuelle Unterschiede: Patienten mit einer bestimmten genetischen Ausprägung (ultra-schnelle Metabolisierer) wandeln Codein sehr schnell zu Morphin um. Die Folge können höhere Morphin-Plasmaspiegel als erwartet sein. Diese gehen mit Symptomen einer Opioidvergiftung einher: Verwirrtheit, Somnolenz, flache Atmung, enge Pupillen, Übelkeit, Verstopfung und Appetitlosigkeit bis hin zu Kreislauf- und Atemdepression.
Die Anwendung Codein-haltiger Arzneimittel zur Schmerzbehandlung bei Kindern wurde bereits 2013 deutlich eingeschränkt. Zuvor waren mehrere tödliche oder lebensbedrohliche Fälle einer Atemdepression (Abflachung bzw. Herabsetzung der Atmung) bei Kindern bekannt geworden.
Nach der nun ausgesprochenen Empfehlung
- sind Codein-haltige Arzneimittel generell bei Kindern unter zwölf Jahren kontraindiziert.
- Bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren mit ausgeprägten Atemwegsbeeinträchtigungen werden Codein-haltige Arzneimittel nicht empfohlen.
Zusätzlich zu den neuen Maßnahmen für Kinder dürfen der Empfehlung zufolge auch Patienten jeglichen Alters, die Codein sehr schnell verstoffwechseln, Codein wegen des Risikos schwerwiegender Nebenwirkungen nicht mehr anwenden. Das gilt wegen des Risikos für den Säugling auch für stillende Mütter. Eltern und Pflegepersonal, die bei Patienten, die Codein anwenden, verlangsamte oder flache Atmung, Verwirrung, Müdigkeit, enge Pupillen, Übelkeit, Verstopfung oder Appetitverlust beobachten, sollten das Arzneimittel absetzen und unverzüglich ärztlichen Rat einholen.
Neben diesen Einschränkungen wird außerdem geprüft, ob dem Risiko von Medikationsfehlern/Fehlanwendungen (z. B. durch Überdosierungen) ergänzend begegnet werden kann, indem alle flüssigen Darreichungsformen Codein-haltiger Arzneimittel künftig nur noch in kindergesicherten Verpackungen abgegeben werden. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen müssen noch national umgesetzt werden. |
Quelle
Codein: Anwendungsbeschränkungen zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Husten - Empfehlung des europäischen Ausschusses für Risikobewertung (PRAC) bestätigt. Pressemitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 6/15 vom 24. April 2015
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