Aus den Ländern

Null-Retax und Inko-Verträge

Mitgliederversammlung des Saarländischen Apothekervereins

daz | Am 29. April fand die Jahresmitgliederversammlung des Saarländischen Apothekervereins in Saarbrücken statt.

Die Vorsitzende Claudia Berger ging in ihrem Jahresbericht insbesondere auf die Entscheidung des Bundessozialgerichtes zu Null-Retaxationen ein, mit der es den Apothekern eine schwere Bürde aufgelastet habe. Dabei kritisierte sie scharf, dass gesetzliche Krankenkassen einen Schadensersatz er­halten können, ohne einen konkreten Schaden überhaupt nachweisen zu müssen. Ferner kritisierte sie die ­Äußerung des DAK-Chefs Herbert Rebscher, dass Apotheken nicht erwarten können, ordnungsgemäß vergütet zu werden, wenn sie nicht in der Lage seien, eine ordentliche Rechnung zu stellen. Hier würden formale Spitz­findigkeiten vorgeschoben, um Zahlungen an Apotheker zu verweigern. Berger zeigte sich jedoch verhalten ­optimistisch, das Problem der Null-­Retaxationen mit den Partnern der Selbstverwaltung lösen zu können.

Fotos: Carsten Wohlfeil

Claudia Berger

Pauschale nicht kostendeckend

In ihrem weiteren Bericht kritisierte Berger die vermehrt festzustellende Flucht der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Sachleistungsprinzip, insbesondere bei der Inkontinenzversorgung. Es sei abenteuerlich, dass manche Krankenkassen nur noch eine Monatspauschale von 13 € für die Versorgung von Versicherten mit Inkontinenzartikeln bezahlen. Dies reiche nicht einmal ansatzweise, um Patienten versorgen.

Zum Schluss ihres Berichtes mahnte Berger eine Anpassung der Honorierung von apothekerlichen Leistungen an. Es könne nicht sein, dass eine solche Anpassung in das „Goodwill“ der Politik gestellt werde. Hier bedürfe es klarer gesetzlicher Vorgaben.

Als Gastreferentin sprach Britta Marquardt vom Deutschen Apothekerverband über aktuelle Gesetzesvorhaben sowie Arzneimittel- und Hilfsmittel­lieferverträge. Die zahlreich erschienenen Mitglieder des Saarländischen Apothekervereins konnten so nachvollziehen, wie auf Bundesebene Vertragsverhandlungen geführt werden. Leider musste Marquardt konstatieren, dass es immer öfter selbst nach mehrjährigen Verhandlungen nicht möglich sei, zu einem Vertragsabschluss zu kommen.

Britta Marquardt

Neuer Hilfsmittelliefervertrag: Angebot indiskutabel

Auch der Geschäftsführer des Saar­ländischen Apothekervereins, Carsten Wohlfeil, befasste sich in seinem Geschäftsbericht mit den Hilfsmittel­lieferverträgen. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat den mit dem ­Saarländischen Apothekerverein be­stehenden Versorgungsvertrag mit Inkontinenzhilfen zum 30. Juni 2015 gekündigt und zeitgleich den Abschluss eines neuen Hilfsmittelliefervertrages zur Versorgung mit Inkontinenzhilfen angeboten, aber die Vertragskonditionen seien völlig indiskutabel. Dies ­betreffe zum einen die Höhe der ­Pauschale für die Versorgung von ­Versicherten im stationären Bereich, zum anderen die Vertragsmodalitäten selbst.

Zwar sehe der Vertrag für die Versorgung von Versicherten keine Einzelfallgenehmigung vor, was im Sinne des Bürokratieabbaus zu begrüßen sei, im Umkehrschluss haben die Leistungserbringer aber keine Sicherheiten mehr, überhaupt bezahlt zu werden. Wird nämlich ein Versicherter im gleichen Versorgungszeitraum von verschiedenen Leistungserbringern versorgt, die im Regelfall voneinander keine Kenntnis haben, so könne nur der vom Versicherten zuerst angegangene Leistungserbringer eine Vergütung ­beanspruchen.

Jahresbeitrag angehoben

Im Übrigen wurden auf der Mitgliederversammlung die notwendigen Regularien abgearbeitet. Die Mitglieder haben – jeweils einstimmig – dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 erteilt, den Haushaltsentwurf 2015 genehmigt und den Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder moderat auf 660 € pro Hauptapotheke und 610 € pro Filialapotheke erhöht. |

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