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„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“

Pharmacon: Kiefer entlarvt E-Health-Gesetzentwurf als Etikettenschwindel

MERAN (du) | Die Eröffnung des Pharmacon Meran stand ganz im Schatten des E-Health-Gesetzentwurfs. Mit ungewohnt deutlichen Worten machte der Präsident der Bundesapothekerkammer Dr. Andreas Kiefer klar, was er von einem Gesetz in dieser Form hält: Es sei ein von Apothekern nicht mitzutragender Etikettenschwindel.

Kassenärzte sollen Patienten, die mindestens drei Arzneimittel dauerhaft einnehmen, einen schriftlichen Medikationsplan anbieten müssen. Während die Ärzte dafür ein Honorar abrechnen können, sollen Apotheker für Aktualisierungen keine besondere Vergütung erhalten (s. „Ärztliche oder pharmazeutische Aufgabe?“, S. 13).

Kiefer begrüßte prinzipiell, dass das Bundesgesundheitsministerium der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)einen hohen Stellenwert eingeräumt habe und dieses Ziel auch im E-Health-Gesetz mit der Verankerung des Medikationsplans verfolge. Der Plan werde dort als einer der kommunikativen Bausteine beschrieben, was grundsätzlich richtig sei, so Kiefer. Doch wie er in dem Entwurf angelegt sei, sei er ein absoluter Etikettenschwindel.

Foto: Pharmacon.de

BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer bei der Eröffnung des Pharmacon in Meran.

Selbstmedikation berücksichtigen!

So hätten alle, auch die Ärzte, erkannt, dass auch die Selbstmedikation zwingend in einem Medikationsplan berücksichtigt werden muss. Eine strukturelle Einbindung der Apotheker finde aber nicht statt. Das ist für Kiefer einer der Konstruktionsfehler, die zur Verunsicherung der Patienten führen werden. Darüber hinaus kritisierte er, dass die verpflichtende Durchführung einer Medikationsanalyse durch den Apotheker, mit der ein Medikationsplan erst einen Sinn macht, keine Erwähnung findet. So wie der Medikationsplan im E-Health-Gesetz angelegt ist, kann er für Kiefer höchstens eine reine Anwendungshinweissammlung sein. Doch ein Medikationsplan im Sinne der AMTS erfordere die komplette Erfassung der Medikation, also auch der Selbstmedikation, und deren pharmazeutische Bewertung unter Einbeziehung des Patienten. Das koste Zeit und damit auch Geld und sei eine neue Dienstleistung, die honoriert werden müsse, betonte Kiefer. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des gleichen Abgabeverhältnisses von Rx- und Non-Rx-Packungen forderte er gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Wenn allerdings erst die Pflöcke einer ungleichen Honorierung der an sich gleichen Arbeit eingeschlagen seien, befürchtet Kiefer, dass diese nicht mehr herauszulösen sind.

„Apotheker wissen wie’s geht!“

Dabei sei die Kompetenz der Apotheker in Sachen AMTS allgemein anerkannt: So fördere das Bundesgesundheitsministerium mit dem Projekt PRIMA ein Modellprojekt zum heilberufeübergreifenden Medikationsplan, in Sachen gematik habe die Apothekerschaft die Federführung im Bereich AMTS. Und ARMIN zeige, welchen Wert das Vier-Augen-Prinzip mit klarer medizinischer und pharmazeutischer Kompetenzbeschreibung hat. „Wir Apotheker wissen einfach wie es geht, deshalb müssen wir schon jetzt aktiv im E-Health-Gesetz erwähnt werden, um Gröhes Ziele zu erreichen“, forderte Kiefer.

Drängende Fragen

Angesichts der Entwicklungen rund um das E-Health-Gesetz stellte Kiefer folgende Fragen zur Diskussion:

Gibt es im Hinblick auf die flächendeckende Versorgung definierte oder unausgesprochene Forderungen an die Entfernung, die einem Patienten zum Erreichen der nächstgelegenen Apotheke zugemutet werden können? Ist die Entfernung ein Arzneimittelversorgungsziel? Ärzte ziehen sich aus der Fläche zurück. Wie sollen Apotheken vor diesem Hintergrund an wirtschaftlich weniger attraktiven Standorten gehalten werden? Will die Politik das direkt steuern? Oder genügen die Instrumente der Apothekenbetriebsordnung wie Rezeptsammelstellen und pharmazeutischer Botendienst? Brauchen wir vielleicht jetzt schon ergänzende Honorierungsmodelle? Zum Beispiel um die immer aufwendigeren Verwaltungsaufgaben für die gesetzlichen Kassen zu finanzieren.

Eines ist für Kiefer klar: Wenn die Arzneimittelversorgungs- und AMTS-Ziele der Regierung erreicht werden sollen, dann muss die Arzneimittelpreisverordnung angefasst werden. |

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