DAZ aktuell

„Idealerweise ergänzt der Apotheker die Selbstmedikation!“

Prof. Dr. Daniel Grandt zur Rolle des Apothekers bei der Erstellung des Medikationsplans

STUTTGART (du) | Der Entwurf zum E-Health-Gesetz wirft viele Fragen zur zukünftigen Einbindung des Apothekers in die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) des Patienten auf. So wird im Rahmen des vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Aktionsplans AMTS ein bundeseinheitlicher Medikationsplan entwickelt. Wir haben Prof. Dr. Daniel Grandt, Vorstandsmitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und Mitglied der Koordinierungsgruppe AMTS nach dem Gesetzentwurf, seinen Auswirkungen auf die Zielsetzungen des bundeseinheitlichen Medikationsplans und die Bedeutung der Apotheker für die Arzneimitteltherapiesicherheit gefragt.

DAZ: Wenn im Gesetz von einem einheitlichen Medikationsplan die Rede ist, ist dann der bundeseinheitliche Medikationsplan gemeint? Wird der einheitliche Medikationsplan in Papierform alle vorgesehenen Angaben einschließlich Anwendungshinweisen enthalten?

Grandt: Der bundeseinheitliche Medikationsplan enthält die Angaben, die aus Sicht von Ärzten, Apothekern und Patienten inhaltlich erforderlich sind. Jeder Medikationsplan, der die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern soll, wird daher hierzu inhaltsgleich oder zumindest sehr ähnlich sein. Das Gesetz führt aus, dass die Spitzenorganisationen von Ärzten, Apothekern und Krankenkassen sich über Inhalt und Struktur des Medikationsplans verständigen. Der gemeinsam erarbeitete bundeseinheitliche Medikationsplan wird sicherlich in diese Diskussion eingebracht werden.

DAZ: Der bundeseinheitliche Medikationsplan wurde von der Koordinierungsgruppe AMTS im Rahmen des vom BMG geförderten Aktionsplans AMTS entwickelt. Welche Berufsgruppen waren hier beteiligt?

Grandt: Vertreter der Ärzte, Apotheker und der Pflege haben dies gemeinsam mit Patientenvertretern diskutiert und beschlossen. AkdÄ, ABDA und ADKA haben sich hierbei aktiv eingebracht.

DAZ: Wie sinnvoll ist es vor diesem Hintergrund, dass die Erstellung des Medikationsplans eine verpflichtende Aufgabe für Ärzte, aber nicht für Apotheker sein soll? Welche Bedeutung haben Ihrer Meinung nach Apotheker im Rahmen der Erstellung des Medikationsplans und der damit verbundenen Betreuung der Patienten? Sind sie an dieser Stelle entbehrlich oder ganz entscheidend dafür, dass die AMTS-Ziele des Medikationsplans auch erreicht werden? Wie muss das Zusammenspiel welcher Berufsgruppen aussehen, damit die Ziele des bundeseinheitlichen Medikationsplans erreicht werden können?

Grandt: Zunächst einmal muss doch der, der verordnet auch dokumentieren. Nur so kann man sicherstellen, dass der Medikationsplan die beabsichtigte Dosierung auch korrekt wiedergibt. Idealerweise sollte der Apotheker dann die von ihm dem Patienten verkaufte Selbstmedikation im Medikationsplan ergänzen. Sich darauf zu verlassen, dass der Patient zwischenzeitlich erworbene Selbstmedikation beim nächsten Arztbesuch angibt, ist keine gute Lösung. Der Medikationsplan wird den Apotheker in die Lage versetzen, bei der Beratung seiner Kunden zur Selbstmedikation riskante Kombinationen mit verordneten Arzneimitteln besser zu erkennen und zu vermeiden. Natürlich braucht es Ärzte und Apotheker, um AMTS zu verbessern, wobei man nicht verschweigen sollte, dass Regeln für das perfekte Zusammenspiel beider Berufsgruppen noch nicht für jeden Behandlungskontext ausreichend entwickelt und konsentiert sind.

DAZ: Tragen die geplanten Regelungen des E-Health-Gesetzes dazu bei, den Zielen des bundeseinheitlichen Medikationsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit zumindest näherzukommen?

Grandt: Natürlich tun sie das. Obwohl ein vollständiger Medikationsplan eine notwendige Voraussetzung von ATMS ist, fehlt er heute noch bei vielen Patienten. Man muss allerdings auch sehen, dass der Medikationsplan die Verbesserung von AMTS ermöglicht, aber lange noch nicht sicherstellt. Es bedarf weitergehender Schritte, wie einer regelhaften, die Gesamtmedikation umfassenden AMTS-Prüfung bei der Verordnung, die auch eine Prüfung von Wirksamkeit, Verträglichkeit und fortbestehender Notwendigkeit der Therapie umfasst. Der Medikationsplan ist ein wichtiger Schritt, aber nicht mit Zielerreichung zu verwechseln.

DAZ: Herr Professor Grandt, wir danken für das Gespräch! |

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