VdPP gegen TTIP

Die Auswirkungen von TTIP auf den Gesundheitssektor sind bisher wenig beleuchtet. Doch nach Abschluss der Verhandlungen sind keine Nachverhandlungen mehr möglich. Umso wichtiger sei es, erklärte Johannes Eisenbarth, Referent des GKV-Spitzenverbands für Europa und Internationales, sich jetzt aktiv in die Diskussion einzubringen. Er präsentierte die Sicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Während die PKV durchaus von den geplanten Liberalisierungsregelungen für Dienstleistungen betroffen sein dürfte, dürfte dies seiner Meinung nach nicht für die gesetzlichen Krankenkassen gelten. „Die Daseinsvorsorge in Europa ist durch bestehende Verträge stark geschützt“, erklärte er. Die Kassen seien Teil dieser Daseinsvorsorge – und wie diese ausgestaltet sei, liege im Kompetenzbereich der einzelnen Mitgliedstaaten. Sollte TTIP insoweit Regelungen zum Gesundheitswesen enthalten („gemischtes Abkommen“), müssten die einzelnen Länder zustimmen. Ohne ihre Zustimmung träten die jeweiligen Passagen nicht in Kraft.