Was sind „pharmazeutische Tätigkeiten“?

EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie bringt neue Definition mit sich

BERLIN (jz) | In der EU sollen Berufsqualifikationen künftig leichter ­anerkannt werden. Das fordert eine EU-Richtlinie, die am 17. Januar 2014 in Kraft trat und bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeitet derzeit an einem Gesetz­entwurf, der diese Vorgaben für bundesrechtlich geregelte Heilbe­rufe regeln soll. In diesem Zusammenhang will das Ministerium auch die Definition der „pharmazeutischen Tätigkeiten“ überarbeiten. Die ABDA ist mit dem bisherigen Vorschlag nicht ganz zufrieden.

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