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Was sind „pharmazeutische Tätigkeiten“?
EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie bringt neue Definition mit sich
BERLIN (jz) | In der EU sollen Berufsqualifikationen künftig leichter anerkannt werden. Das fordert eine EU-Richtlinie, die am 17. Januar 2014 in Kraft trat und bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der diese Vorgaben für bundesrechtlich geregelte Heilberufe regeln soll. In diesem Zusammenhang will das Ministerium auch die Definition der „pharmazeutischen Tätigkeiten“ überarbeiten. Die ABDA ist mit dem bisherigen Vorschlag nicht ganz zufrieden.
22.07.2015, 22:00 Uhr
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