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Nur Nebenrolle für Apotheker
Medikationsplan: Regierung hält nichts vom Vorschlag der Länder
Das geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Empfehlungen des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen – dem sogenannten E-Health-Gesetz – hervor. Es sei sachgerecht, einen Anspruch des Versicherten auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans nur gegenüber dem behandelnden Arzt vorzusehen, so die Bundesregierung. Ihm stünden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung. Er sei zudem als erster mit dem Patienten befasst und lege die für den Medikationsplan nötigen Inhalte im Rahmen seiner Verordnungstätigkeit ohnehin fest. Zudem sehe die Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vor, dass sich Ärzte vor der Verordnung eines Arzneimittels über die bisherige Medikation des Versicherten informieren.
Hingegen nimmt die Regierung die Forderung der Länder auf, Apotheker in die Aktualisierung des Plans einzubeziehen. Dazu sollen sie nun verpflichtet werden – jedenfalls dann, wenn der Versicherte es wünscht.
Bei der ABDA herrscht Verständnislosigkeit. „Die Stammapotheke eines Patienten ist der einzige Ort, an dem die Rezepte des Hausarztes und verschiedener Fachärzte mit der Selbstmedikation des Patienten zusammentreffen“, betonte ein Sprecher. „Dass man dieses Wissenspotenzial nutzt, sollte eigentlich selbstverständlich sein.“ Doch die ABDA gibt noch nicht auf und setzt darauf, dass das „Manko“ im Gesetzentwurf im Zuge des parlamentarischen Verfahrens ausgebessert wird. Sie werde sich jedenfalls „weiterhin massiv dafür einsetzen“.
Unterstützung gibt es vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Dessen stellvertretender Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann Kortland hält die Ablehnung der Bundesregierung für bedauerlich. „Ein umfassender und stets aktueller Medikationsplan, der die gesamte Medikation des Patienten, einschließlich der Selbstmedikation, erfassen soll, ist nur mit maßgeblicher Unterstützung der Apotheker zu gewährleisten. Es ist daher umso unverständlicher, dass die Apotheker in dieses für die Arzneimitteltherapiesicherheit und für die Therapietreue wichtige Projekt nicht vollständig mit einbezogen werden sollen.“ |
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