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BAK legt Handlungsempfehlung für Abgabe von Notfallkontrazeptiva vor

BERLIN/STUTTGART (ks/jb) | Ab dem 15. März wird es das Ulipristal­acetat-haltige Notfallkontrazeptivum ellaOne® ohne Rezept in deutschen Apotheken geben. Dann soll die geänderte Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) unter Dach und Fach und das bislang rezeptpflichtige Arzneimittel mit einem passenden OTC-Beipackzettel und passender Packung versehen sein. Auch bei der Bundesapothekerkammer (BAK) gab es Bewegung: Vergangene ­Woche hat sie ihre Handlungsempfehlungen für die rezeptfreie Abgabe von Notfallkontrazeptiva vorgelegt.

Nun haben Apotheken etwas an der Hand, wenn sie ab Mitte März die „Pille danach“ rezeptfrei abgeben müssen. Die zwölfseitige Handlungsempfehlung behandelt die Voraussetzungen für die Abgabe von Levonorgestrel (Pidana®, Postinor®, Unofem®) und Ulipristal (ellaOne®), gibt allgemeine Hinweise zur Beratung und Abgabe der Notfallkontrazeptiva und zeigt Kriterien für die Grenzen der Selbstmedikation auf. Sie enthält Hinweise zur Abgabe an Minderjährige und hält abschließend eine Checkliste zur Qualitätssicherung der Beratung parat.

Die Empfehlungen sind mit dem Bundesgesundheitsministerium, den (Frauen-)Ärzten und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgestimmt. Das Ministerium hatte die verschiedenen Beteiligten zuvor eingeladen, um gemeinsam Kriterien für eine qualitativ hochwertige Beratung in der Apotheke zu entwickeln. Die Handlungsempfehlungen, zwei Anhänge und ein Curriculum für Fortbildungen der Apothekerkammern zur Notfallkontrazeption finden Sie auf der ABDA-Webseite (Pfad siehe Kasten.)

So geht’s zur Handlungsempfehlung:

www.ABDA.de > Themen > Arbeit in der Apotheke: Qualitätssicherung > Leitlinien: Leitlinien und Arbeitshilfen > Selbstmedikation

Ob wirklich beide Wirkstoffe oder nur Ulipristalacetat ab Mitte März ­rezeptfrei erhältlich sein werden, ist derzeit noch nicht ganz klar. Denn auch bei Levonorgestrel muss für die OTC-Abgabe die Packungsbeilage geändert werden. Der Hersteller kann aber erst nach der Änderung der ­AMVV eine Änderungsanzeige beim BfArM beantragen. Da der Bundesrat die AMVV am 6. März auf seiner Tagesordnung hat und die geänderte Verordnung dann erst nach Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft tritt, könnte die Zeit bis zum 15. März für die Levonorgestrel-haltigen-Präparate knapp werden. Eine Übergangsfrist, in der die Rx-Packungen als OTC abgegeben werden dürfen, wird es nach Auskunft des Zulassunginhabers von Unofem®, Hexal, nicht geben. Daher werde man alles daran setzen, die notwendigen Änderungen bis zum 15. März umzusetzen. |

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