ABDA-Forderungen wurden nicht berücksichtigt

1. Runde für GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und Präventionsgesetz im Bundesrat

BERLIN (lk) | Im ersten Durchgang seiner Beratungen zu den von der Bundesregierung vorlegten Ent­würfen zum Präventionsgesetz und zum GKV-Versorgungsstärkungs­gesetz (GKV-VSG) hat der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag grundsätzlich Zustimmung signalisiert. Beim GKV-VSG bekräftigte die Länderkammer in der ­Abstimmung der Änderungs­anträge ihre Ansicht, dass das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

ABDA-Forderungen wurden nicht berücksichtigt


Alle Kreuzchen vorhanden? Die ABDA hatte gefordert, dass die Überprüfung des Impfstatus in der Apotheke als honorierte Leistung in das Präventionsgesetz aufgenommen wird. Leider vergeblich!

Foto: M.Rosenwirth – Fotolia.com

Nach dem Votum des Bundesrates befasst sich zunächst der Bundestag mit den Gesetzesvorlagen. Dann folgt eine zweite Beratung in der Länderkammer mit abschließender Schlussabstimmung. Mit Blick auf das Präventionsgesetz zeigte sich die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (CDU), zuversichtlich, dass nach mehreren gescheiterten Anläufen jetzt ein Präventionsgesetz verabschiedet werden könne. Die Bundesregierung werde die Änderungsanträge der ­Länder diskutieren und „zu einem ­Ergebnis kommen“.

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