Gesundheitspolitik

Kammer Nordrhein lehnt ABDA-Haushalt ab

Delegiertenversammlung stimmt gegen Haushaltsentwurf – Engelen bei EuGH-Verfahren optimistisch – Kritik an Wettbewerbszentrale

NEUSS (wes) | Der Entwurf des ABDA-Haushalts für 2017 findet keine Zustimmung der Apothekerkammer Nordrhein. Die Delegiertenversammlung am 8. Juni beauftragte Kammerpräsident Engelen, bei der ABDA-Mitgliederversammlung gegen den Entwurf zu stimmen.

Zwar haben nur 35 der 121 Delegierten der Apothekerkammer Nordrhein dagegen gestimmt, dass die Kammer bei der Mitgliederversammlung der ABDA Ende Juni dem Haushaltsentwurf zustimmt, doch für eine Zustimmung gab es noch deutlich weniger Stimmen. Ganze sieben Delegierte wollten, dass ihre Kammer den Haushaltsentwurf annimmt. Da sich der Rest der Delegierten enthielt, „wird die Apothekerkammer Nordrhein auf der ABDA-Mitgliederversammlung mit ‚nein‘ stimmen, wenn es um den Haushalt geht“, fasste Kammerpräsident Lutz Engelen das Ergebnis zusammen.

Der kurz zuvor bekannt gewordene Entwurf des ABDA-Haushalts 2017 sieht unter anderem eine Erhöhung der Beiträge der Mitgliedsorganisationen von insgesamt 3,3 Prozent vor. Der Bezirk Nordrhein muss mit einer Beitragserhöhung von 3,67 Prozent rechnen. Mit dem Geld will die ABDA u. a. im kommenden Jahr mehrere Vollzeitkräfte neu einstellen. Für die Öffentlichkeitsarbeit sucht die ABDA beispielsweise einen Mitarbeiter, der sich um einen neu zu schaffenden „Newsroom“ kümmern soll, über den die Standesvertretung eigene Nachrichten verbreiten will.

Engelen warb für den ­Haushaltsentwurf

An Kammerpräsident Engelen lag der Ausgang der Abstimmung nicht: Denn der hatte vor der Abstimmung für den Haushalt geworben. Die Steigerungen im Budget seien im Wesentlichen durch den Personalaufbau in der Öffentlichkeitsarbeit und für die Telematik-Infrastruktur verursacht – der Ausbau beider Gebiete sei eine Forderung auch der Kammer Nordrhein gewesen.

Foto: AK Nordrhein

Hofft auf die EuGH-Richter: Kammerpräsident Lutz Engelen

Engelen hatte anklingen lassen, dass er eine neue Vollzeitstelle in der Öffentlichkeitsarbeit angesichts der Pläne sogar für eher zu wenig als zu viel halte.

Zur Kritik an der Arbeit und den Erfolgen der ABDA aus dem Plenum hatte Engelen angemerkt, dass diese Themen auf dem Deutschen Apothekertag diskutiert werden müssten – das sei der richtige Rahmen dafür. „Tja, so ist Demokratie“, kommentierte Engelen den Beschluss der Versammlung gegenüber der AZ.

EuGH-Verfahren: „Flinte nicht ins Korn werfen!“

In seinem Bericht an die Delegiertenversammlung hatte sich Engelen vorher ausführlich zum EuGH-Verfahren über die Rx-Boni und die möglichen Auswirkungen geäußert, falls das Gericht den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen sollte. Dieser hält das deutsche Rx-Boni-Verbot für ausländische Versender für europarechtswidrig. Engelen mahnte, ­alles zu unterlassen, was den Eindruck erwecken könnte, die Apotheker glaubten selbst nicht an ihre Argumentation. „Jetzt ist nicht die Zeit, die Flinte ins Korn zu werfen“, so Engelen. Es sei höchst unwahrscheinlich, dass die Richter die bisherige Linie des ­EuGH verlassen und die Preisbindung für ausländische Versandapotheken untersagen würden. Die Argumente des Generalanwalts seien nicht überzeugend.

Doch es wurde auch Kritik laut. Für die Kammerjustiziarin Bettina Mecking ist es äußerst unglücklich, dass das ursprüngliche Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen die Deutsche Parkinson Vereinigung ausgerechnet vor dem OLG Düsseldorf geführt wurde. Dieses sei schon in der Vergangenheit in Wettbewerbsverfahren des Öfteren „ausgeschert“. Es wäre durchaus auch möglich gewesen, das Verfahren in Köln anzustrengen, wo die Kammer bisher alle Verfahren gegen DocMorris gewonnen hat, so Mecking. Engelen dazu: „Ich behaupte mal frechweg, hätte man uns gefragt, wäre das Verfahren nicht vor dem EuGH ­gelandet.“ |

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