Recht

Sauna in der Apotheke?

Jalousien, Klimaanlage und Eisbecher gegen die Hitze

bü | Auch wenn der Sommer bislang eher verhalten war – die richtig heißen Tage dürften noch kommen. Laut ApBetrO muss für Medikamente eine Lagerhaltung unterhalb einer Temperatur von 25 Grad Celsius möglich sein. Für die Mitarbeiter gilt eine so feste Grenze allerdings nicht.

Sauna in der Apotheke?

Unternehmer müssen sich an das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung halten. Darin ist penibel geregelt, was zu tun ist, wenn die Temperaturen die Arbeitsfreude (und damit die Schaffenskraft) erlahmen lassen. Die Arbeitsstättenverordnung gibt ganz allgemein vor, dass für Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter „starker Hitzeentwicklung“ stehen, die Möglichkeit bestehen sollte, die Räume „im Rahmen des betrieblich Möglichen“ auf eine erträgliche Temperatur zu kühlen, etwa durch das Anbringen von Außenjalousien. Ergänzend dazu heißt es in den Arbeitsstättenrichtlinien, dass die Raumtemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten „soll“. Dabei ist Raumtemperatur „die in einer Höhe von 75 Zentimetern über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Tempe­ratur“.

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