Wirtschaft

Securpharm wächst

Der 60. Arzneimittelhersteller schließt sich an

wes | Der deutsche „Schutzschild gegen gefälschte Arzneimittel“ wächst: Das Securpharm-Konsortium gab in der vergangenen Woche bekannt, dass sich das 60. Pharma-Unternehmen angeschlossen hat. Der Zeitdruck für die anderen Hersteller, sich auf die Anforderungen der EU-Fälschungsschutzrichtlinie einzustellen, wachse jedoch weiter.

Inzwischen haben sich laut Securpharm zwar auch einige der „Top 20 Pharma-Unternehmen“ dem deutschen Arzneimittel-Fälschungsschutzsystem angeschlossen, darunter Bayer, Lilly oder Janssen-Cilag. Doch bisher stamme die Mehrheit der teilnehmenden Hersteller noch aus dem Mittelstand. Dabei dränge die Zeit, drei Jahre Übergangsfrist seien für ein Projekt dieser Größenordnung „verdammt kurz“, hatte Securpharm-Geschäftsführer Martin Bergen bereits vor einem Jahr im Rahmen eines Info-Tages in Frankfurt/M. gesagt.

In der Zwischenzeit wurde von der EU-Kommission auch die Verordnung veröffentlicht, die die Details der Umsetzung regelt. Jede Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels muss ab Februar 2019 ein individuelles Erkennungsmerkmal („Seriennummer“) und eine Vorrichtung gegen Manipulationen tragen. Während die Umsetzung der Anforderungen in den öffentlichen Apotheken schon seit geraumer Zeit in einem Pilotprojekt getestet wird und nach übereinstimmenden Aussagen aller Beteiligten inzwischen praktisch reibungslos funktioniert, kommt die Umsetzung in der Pharmaindustrie nur langsam voran. Zwar sei ein positiver Trend klar erkennbar, so Securpharm-Sprecher Reinhard Hoferichter, doch sollten sich weitere Pharma-Unternehmen anschließen, um die internen Unternehmensprozesse „unter Realbedingungen zu trainieren“ und die Chance wahrzunehmen, „mögliche interne Fehlerquellen zu identifizieren und auszuschließen“.

Auch die Krankenhaus-Apotheken müssen an das System angebunden werden. Eine Testphase in acht bis zehn Kliniken soll noch in diesem Jahr starten (s. auch „Securpharm testet in Krankenhausapotheken“, DAZ 2016, Nr. 26). |

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