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Gesundheitspolitik
Ärzte wollen Extra-Geld für Medikationsplan
Internisten-Verband fordert extra-budgetäre Honorierung – KBV will Geld für OTC-Erfassung
Ab Oktober haben Patienten, die mehr als drei Arzneimittel gleichzeitig annehmen, das Recht auf einen (vorerst auf Papier erstellten) Medikationsplan. Laut E-Health-Gesetz füllen die Ärzte den Plan alleine aus, die Apotheker dürfen ihn auf Patientenwunsch ergänzen. Ihr Honorar für diese neue Leistung müssen die Ärzte mit den Kassen aushandeln. Dazu muss im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der Gebührenordnung der Kassenärzte, eine neue Honorar-Position etabliert werden.
Die Ärzte können die meisten im EBM aufgeführten Leistungen aber nicht unbegrenzt zum gleichen Preis abrechnen. Denn einmal pro Jahr handeln die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in den Regionen mit den Kassen eine Gesamtvergütung, also ein Budget, aus. Grundsätzlich gilt also: Die Budgets der Mediziner sind gedeckelt. Überschreiten sie die Budgetgrenze, können sie die folgenden Leistungen nicht mehr zum gleichen Preis abrechnen, sie bekommen dann weniger Geld für die erbrachten Leistungen.
Es gibt allerdings auch Leistungen, die nicht im Gesamtbudget enthalten sind. Solche extra-budgetären Behandlungen wie Vorsorgeuntersuchungen können die Kassenärzte unbegrenzt abrechnen, ohne dass der Preis sich ändert.
Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) fordert nun, dass die neue EBM-Position zum Medikationsplan extrabudgetär aufgestellt wird. Setzt sich diese Forderung durch, könnte der Medikationsplan zu einer neuen, großen Verdienstquelle für die Mediziner werden. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hatte kürzlich ausgerechnet, dass voraussichtlich bis zu 20 Millionen Patienten in Deutschland Anspruch auf eine Medikationsanalyse haben werden. Wie groß die Honorarsteigerungen der Ärzte durch den Medikationsplan sein könnten, ist also nicht schwer auszurechnen.
Der BDI begründet seine Forderung so: „Diese neuen Leistungen müssen zusätzlich erbracht werden und ersetzen keine seitherigen Honorierungen im EBM. Sie sind deshalb grundsätzlich extrabudgetär zu vergüten.“
Zuletzt hatte KBV-Vize Regina Feldmann ihren Wunsch nach einem höheren Honorar für die Erstellung der Medikationspläne damit begründet, dass die Ärzte schließlich auch zu Medikamenten beraten müssten, die die Patienten in der Apotheke gekauft hätten.
Die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband zur Honorierung der Medikationspläne stocken derweil, die KBV rechnet damit, vor einer Schiedsstelle zu landen. |
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