- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 36/2016
- Kommt jetzt die Wende bei...
Gesundheitspolitik
Kommt jetzt die Wende bei den Hilfsmitteln?
Bundeskabinett beschließt Entwurf zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz
Für neue Bewegung bei diesem misslichen Thema sorgte vor knapp einem Jahr Karl-Josef Laumann, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium und Patientenbeauftragter. Aufgrund der zahlreichen Beschwerden von Versicherten machte er den „Windeltest“, für den er Proben von Inkontinenzprodukten anforderte. Nicht zuletzt diese Aktivität dürfte dazu geführt haben, dass das Kabinett am letzten Mittwoch den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen hat. Neben neuen Bestimmungen für die Leistungserbringer im Heilmittelbereich soll es vor allem Verbesserungen in der Hilfsmittelversorgung bringen. Die ABDA sieht das allerdings durchaus skeptisch ...
Im Detail sind folgende Verbesserungen geplant:
- Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) muss bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend aktualisieren. Zudem muss er bis Ende 2017 darlegen, wie er dieses künftig regelmäßig aktualisieren will.
- Krankenkassen dürfen künftig nicht mehr nur auf den Preis von Hilfsmitteln schauen, sondern müssen auch deren Qualität berücksichtigen und ihren Versicherten eine Auswahl zwischen verschiedenen Hilfsmitteln ermöglichen, ohne dass sie draufzahlen müssen. Dies muss regelmäßig kontrolliert werden.
- Versicherte müssen von den verordnenden Leistungserbringern und den Kassen ausreichend beraten werden, welche Hilfsmittel, die die Kassen übernehmen, für sie geeignet sind.
Zukünftig bessere Hilfsmittel auch ohne Aufzahlung?
Hintergrund des neuen Gesetzes: Nach Klagen über die vielfach schlechte Qualität der von den Kassen bezahlten Hilfsmittel, wie wenig saugfähige, billige Windeln, will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Katalog der Hilfsmittel auf den aktuellen technischen Stand bringen und diesen regelmäßig anpassen lassen. Denn häufig zwang die schlechte Qualität Patienten zu Aufzahlungen, um bessere Hilfsmittel zu bekommen.
Nun muss der GKV-Spitzenverband in nächster Zeit sein Sortiment mit 35.000 Einzelprodukten auf den aktuellen Stand der Technik bringen. Zudem müssen die Kassen ihren Versicherten eine größere Auswahl innerhalb der jeweiligen Hilfsmittelgruppen – etwa bei Hörgeräten, Rollstühlen oder Windeln – zur Verfügung stellen, ohne dass diese draufzahlen müssen. Und alles dies soll besser kontrolliert werden.
Gut ein Prozent des Umsatzes mit Hilfsmitteln
Die ABDA äußerte sich am letzten Dienstag kritisch über das neue Gesetz. „Wir begrüßen das Ziel, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu stärken, haben allerdings erhebliche Zweifel, ob dies mit dem vorliegenden Gesetz gelingen wird“, erklärte der stellvertretende DAV-Vorsitzende Rainer Bienfait.
Nach der aktuellen Auswertung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) haben Apotheken im vergangenen Jahr Hilfsmittel im Wert von 637 Millionen Euro an gesetzlich versicherte Patienten abgegeben. Dabei beliefen sich Applikationshilfen wie Insulin-Pens auf 246 Millionen Euro, Inkontinenzhilfen auf 137 Millionen Euro und Kompressionsstrümpfe oder ähnliche Hilfsmittel auf 92 Millionen Euro. „Hilfsmittel machen am Gesamtumsatz der Apotheken kaum mehr als ein Prozent aus, sind aber eine wichtige Ergänzung für die wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Patienten mit ärztlich verordneten Arzneimitteln“, erklärte die ABDA in einer Pressemitteilung.
ABDA: erheblicher bürokratischer Mehraufwand ...
Bienfaits Einschätzung nach ist der Gesetzesentwurf in zwei Punkten dringend verbesserungswürdig. „Verstärkte Dokumentationspflichten werden zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führen, so dass gerade kleine Apotheken im ländlichen Raum womöglich ihr Engagement in der Hilfsmittelversorgung überdenken müssen“, sagte er. Aktuell seien mit rund 18.000 Apotheken ungefähr 90 Prozent aller Apotheken berechtigt, ihre Patienten zumindest mit bestimmten Hilfsmitteln zu versorgen.
... und wenig Hoffnung auf bessere Qualität
Und auch beim Ziel der Qualitätsverbesserung sieht er wenig Veränderung. „Bei den Exklusivausschreibungen der Krankenkassen wird es trotz eines neu eingeführten Qualitätskriteriums dabei bleiben, dass der niedrigste Preis das vorrangige Kriterium für den Zuschlag ist“, sagte der Verbandsvize. Nach dem Gesetzesentwurf soll die Qualität nur zu 40 Prozent Berücksichtigung finden, 60 Prozent wird über den Preis gesteuert. So bliebe der Preis in der Praxis höchstwahrscheinlich allein maßgeblich und die Versorgungsqualität zweitrangig, wie die ABDA schon in ihrer Stellungnahme von Juli betonte. „Dies war und ist leider überhaupt nicht patientengerecht“, bemängelte Bienfait. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.