Gesundheitspolitik

Selbstbedienung bei der KBV

Neues Gutachten zum Skandal bei den Kassenärzten / Verdacht richtet sich auch gegen KBV-Chef Gassen

BERLIN (hfd) | Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kommt nicht aus den Schlagzeilen. Ein neues Rechtsgutachten zum Dienstvertrag des ehema­ligen Vorstandsvorsitzenden Andreas Köhler ergibt neue Verdachtsmomente gegen diesen wie auch seine Ehefrau sowie den aktuellen KBV-Chef Andreas Gassen.

Im Detail beleuchtet das vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Gutachten unter anderem eine bisher unbekannte Dienst­wagenaffäre. Nachdem seine neue Stellvertreterin Regina Feldmann sich einen Dienstwagen stellen ließ, stieg auch Köhler, der zuvor offenbar immer auf Taxis gesetzt hatte, auf einen Dienstwagen um. Dessen Genehmigung und Finanzierung sei wirtschaftlich „nicht nachvollziehbar“, so die Gutachter der Anwaltskanzlei Luther. Die üblichen Genehmigungsgremien wurden umgangen, Leasingraten wie Taxiquittungen erstattet, zeitweise war sogar eine Spritkostenpauschale von 10.000 Euro jährlich vereinbart. Die Juristen gehen von einem geschätzten Schaden von mindestens rund 27.500 Euro aus.

Hinzu kommen die bereits bekannten unrechtmäßigen Gehaltssteigerungen und Ruhestandsbezüge, die vielfach Köhlers in der KBV arbeitende Ehefrau genehmigte. Darüber hinaus geht es um eine Rechtsschutzversicherung, die in unbegrenzter Höhe abgeschlossen wurde, und eine Haftpflichtversicherung mit Übernahme auch von Privat-Schäden.

Foto: Lopata/axentis.de
KBV-Chef Gassen im Sog der Ermittlungen um seinen Vorgänger

Volle Vorstandsbezüge nach der Amtsniederlegung

Neben dem Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung Hans-Jochen Weidhaas und einem Rechtsanwalt verdächtigen die Gutachter auch den aktuellen KBV-Chef Andreas Gassen, sich möglicherweise aufgrund „Untreue in einem besonders schweren Fall“ strafbar gemacht zu haben: Die Vereinbarung, dass Gassens Vorgänger Köhler auch nach einer freiwilligen Amtsniederlegung – wie sie später erfolgte – vollen Anspruch auf die Weiterzahlung seiner Vorstandsbezüge habe, sei „zum einen inhaltlich nicht haltbar und nicht mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar“. Hierdurch dürfte der KBV ein Vermögensschaden in Höhe von rund 110.000 Euro entstanden sein, ­befürchten die Gutachter – und nehmen trotz anwaltlicher Beratung der KBV-Mitarbeiter an, dass ein Anfangsverdacht bestünde. Insgesamt habe Köhler unberechtigte Gehaltszahlungen in Höhe von 165.000 Euro erhalten.

In laut dem Gutachten „umfangreichen Auseinandersetzungen“ hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwischen April 2011 und März 2012 u. a. beanstandet, dass die Vergütung von Köhler um 35 Prozent angehoben wurde, teilweise Kosten aus dem Bereich der privaten Lebensführung übernommen wurden und eine Unfallversicherung auch Folgen eines Unfalls des täglichen Lebens abdeckte.

Ende vergangenen Jahres hatte das BMG zwei Anzeigen wegen Untreue in Bezug auf Mietkostenzuschüsse und den Skandal um eine Tochtergesellschaft der Apotheker- und Ärztebank gestellt, im Mai außerdem Strafanzeige ­gegen Köhler wegen Betrugs. Als Konsequenz soll nun per Gesetz eine strengere Aufsicht der Selbstverwaltungs-Partner beschlossen werden. „Nach derzeitigem Stand ist noch im Herbst mit einem Referentenentwurf zu rechnen“, erklärte ein Sprecher Gröhes auf Nachfrage.

Wie die Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber DAZ.online bestätigte, hat sie nach einer Anzeige gegen KBV-Chef Gassen auch diese Vorwürfe in das Ermittlungsverfahren mit aufgenommen. Die Akten befinden sich derzeit zur Auswertung bei der Polizei, erklärte eine Pressesprecherin.

Das BMG hat die KBV in einem Schreiben vom 1. September 2016 angewiesen, Schadensersatzansprüche gegenüber Köhler zu prüfen und ggf. geltend zu machen. Die augenscheinliche Selbstbedienung in den Vorstandsetagen der KBV dürfte diese wohl noch einige Zeit beschäftigten. |

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