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- AZ 46/2016
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Gesundheitspolitik
Länder wollen Rx-Versandhandelsverbot
Doch die Koalition ringt weiter mit den Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil
Der Haken an dem bayerischen Verstoß dürfte sein, dass er vorsieht, das Rx-Versandverbot ans Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz anzuhängen. Das lehnt jedoch das Bundesgesundheitsministerium ab.
Hermann Gröhe (CDU) will ein eigenständiges Gesetz und nicht auf den Bundesrat warten. Das machte Ingrid Fischbach, Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), vorigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags deutlich. Auch wenn die ABDA sagt: „Jede Initiative, das Rx-Versandhandelsverbot auf die parlamentarische Agenda zu bringen, ist begrüßenswert. Auf welchem Weg man das Verbot dann in der Legislative am besten umsetzt, ist eine nachgeordnete Frage.“ Die Apotheker dürften sehr daran interessiert sein, das Rx-Versandverbot losgelöst vom AMVSG zu verabschieden. Denn die ABDA rechnet damit, dass ein solches Gesetz seine Zeit braucht, weil ein EU-Notifizierungsverfahren durchgeführt werden müsse. Ein solches würde das AMVSG mit Sicherheit verzögern – und damit auch die ersehnten Honorarerhöhungen für die Apotheker.
Doch ob das Rx-Versandverbot überhaupt eine politische Chance hat, ist trotz der scheinbar großen Unterstützung aus den Ländern unsicher. Denn in der SPD-Fraktion gibt es weiterhin Widerstand. Auch wenn deren Devise „Es werden alle Optionen geprüft“ letztlich dem Rx-Versandverbot ein Türchen offenhält. Vor allem SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach kann dieser Lösung nichts abgewinnen. Auch ein Treffen der gesundheitspolitischen Spitzen von Union und SPD im BMG am 10. November brachte dem Vernehmen nach keine Lösung.
Dass selbst im BMG die Entscheidungsfindung nicht so klar ist, wie es bei Gröhe klingen mag, zeigt die Antwort auf eine schriftliche Frage der Grünen-Abgeordneten Kordula Schulz-Asche. Sie wollte wissen, welche Handlungsoptionen das BMG nach dem EuGH-Urteil prüfe. Die Antwort von Staatssekretär Lutz Stroppe nennt das Rx-Versandhandelsverbot nicht ausdrücklich. Es heißt nur, die Bundesregierung prüfe derzeit, ob und wenn ja, welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, um die flächendeckende Versorgung zu sichern. Stroppe betont aber auch, dass es infolge des Urteils nicht zu einer ungerechten Lastenverteilung zwischen ortsansässiger Apotheke und Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln kommen dürfe. |
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