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Gesundheitspolitik
Kassen beteiligen Apotheken am Rabatt
Für die Abgabe rabattierter Blutzuckerteststreifen gibt es bald Geld
Bei den Ersatzkassen – außer der Barmer GEK – erfolgt die Erstattung von Blutzuckerteststreifen bislang nach der Anlage 4 des Arzneiversorgungsvertrags (AVV) zwischen dem Ersatzkassenverband vdek und dem Deutschen Apothekerverband. Dieser sieht zwei Preisgruppen vor: eine wirtschaftliche (B) und eine unwirtschaftliche (A). Bei generischen Verordnungen sind stets die günstigen Teststreifen abzugeben. Bei namentlichen Verordnungen ohne Aut-idem-Kreuz sollen die Apotheken seit 1. Oktober 2016 bei den 50er-Packungen eine Quote von 55 Prozent für die Preisgruppe B erfüllen. Wird dieser Anteil nicht erreicht, kann ein Malus berechnet werden. Bei einer namentlichen Verordnung mit gesetztem Aut-idem-Kreuz zahlen die Kassen ebenfalls den höheren A-Preis.
Belohnt werden Apotheken, die einen Patienten von Teststreifen der Gruppe A auf solche der Gruppe B umstellen. Für die damit verbundene Beratung und den Geräteaustausch können sie einen Pauschalbetrag in Höhe von insgesamt 20 Euro (ohne USt) abrechnen. Diese Gebühr kann pro Versicherten maximal einmal innerhalb von zwei Jahren abgerechnet werden.
Open-House-Verträge ausgeschrieben
Doch nun wollen auch TK, DAK, KKH, HEK und hkk Rabattverträge mit den Herstellern der Teststreifen schließen. Diese sollen die bisherige Anlage 4 zum AVV ergänzen. Die Ausschreibung nach dem Open-House-Modell unter der Federführung der TK wurde jetzt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ab 1. Januar 2017 sollen die Rabattverträge gelten.
Damit die Apotheken einen Anreiz haben, die Streifen der künftigen Rabattpartner der Ersatzkassen abzugeben, erhalten sie eine Vergütung in Höhe von 0,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro abgegebener 50er-Packung. Diese Vergütung wird über eine Sonder-PZN abgerechnet. Genauere Information wollen die Kassen dem DAV, den Landesapothekerverbänden und den Apotheken noch übermitteln. „Wir wollen Teile dieser neu erlangten Wirtschaftlichkeit dauerhaft an die Apotheken abgeben“, erläutert Tim Steimle, Apotheker und Fachbereichsleiter Arzneimittel bei der TK, diesen Schritt. Über ein Jahr hinweg könnten für die Apotheke 24 Euro für einen Versicherten mit Teststreifen-Bedarf zusammen kommen.
Fast 50 Euro pro Patient und Jahr sind möglich
Doch auch bei der neuen Rabatt-Variante bleiben die bisherigen Regeln bestehen. So werden die rabattierten Blutzuckerteststreifen unabhängig davon, ob sie in Anlage 4 des AVV in der Preisgruppe B gelistet sind oder nicht, apothekenindividuell für die Erfüllung der 55-Prozent-B-Quote angerechnet. Überdies bleibt es bei der 20-Euro-Umstellungsgebühr. |
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