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Gesundheitspolitik
Kommentar: Unanständige Argumentation
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) findet, dass Apotheker für die Änderungen eines Medikationsplans nicht gesondert honoriert werden sollen. Diese Leistung, zu der die Apotheken verpflichtet sein werden, sei mit dem Fixzuschlag auf die Arzneimittelabgabe bereits honoriert. Ihr Argument, auf keinen Fall den Fixzuschlag aufspalten zu wollen, sondern ihn als pauschale Bezahlung aller mit der Abgabe von Arzneimitteln verbundenen Aufgaben zu betrachten (siehe Beitrag „Bayern gegen Extra-Honorar bei Medikationsplan“ in dieser AZ), führt dabei allerdings in die Irre.
Dabei ist es ja richtig, ein „Filetieren“ des Fixzuschlags abzulehnen. Es würde, da hat Huml recht, fast zwangsläufig zu einer wirtschaftlichen wie qualitativen Schwächung der Apotheken führen.
Die Argumentation Humls geht davon aus, dass der Medikationsplan eine mit der „Arzneimittelversorgung verbundene Dienstleistungspflicht“ ist. Aber handelt es sich beim Medikationsmanagement (um das es ja eigentlich gehen muss, weil nur dieses die Arzneimitteltherapiesicherheit wirklich entscheidend verbessert, und als dessen „unterste“ Stufe man den Medikationsplan betrachten könnte) nicht eher um ein eigenständiges, neues Produkt für das ein neuer, eigenständiger Preis verlangt werden sollte?
Den Apothekern zu sagen, dass alle neuen Dienstleistungen – egal wie sinnvoll sie sein mögen – über den Fixzuschlag abgegolten werden, wenn gleichzeitig klar ist, dass dieser in absehbarer Zukunft nicht angepasst werden wird (von einem Nachholen längst überfälliger Erhöhungen ganz abgesehen), ist schlicht unanständig!
Dr. Benjamin Wessinger
2 Kommentare
Oder Stärkung der Apotheke(r) als Heilberufler
von Kerstin Kemmritz am 30.01.2016 um 10:04 Uhr
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AW: Dann muß....
von gabriela aures am 01.02.2016 um 13:23 Uhr
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