Anzeige
Wirtschaft
Rohertrags-Monitor für das Jahr 2015
Betriebswirtschaftliche Analyse der Entwicklung des Apothekenhonorars
Zum 1. Januar 2004, mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG), ist die ehemals degressiv ausgestaltete Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) umgestellt worden; seitdem gilt für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (Rx-FAM) das sogenannte Kombimodell. Die apothekerliche Vergütung für die Beratung und Abgabe von Rx-FAM ist seit dieser Zeit nur noch marginal an den (Herstellerabgabe-)Preis gekoppelt (kaufmännische Komponente von 3% auf den Apothekeneinkaufspreis). Vielmehr ist neben dieser umsatzabhängigen Komponente – ergänzend, und zugleich dominierend – ein Festzuschlag (Honorar) je abgegebener Rx-FAM-Packung eingeführt worden. Gemäß Konstruktion sollte die Apotheke bei der Abgabe von Rx-FAM durchschnittlich zu 90 Prozent für ihre heilberufliche (Beratungs-)Leistung honoriert werden, 10 Prozent sollten als kaufmännische Komponente anfallen. Politisches Ziel dieser Umstellung war es, die Honorierung des Apothekers / der Apotheke vom Preis des Herstellers abzukoppeln, und damit den Berufsstand aufzuwerten. Wegen der überragenden Bedeutung der verschreibungspflichtigen
Fertigarzneimittel für öffentliche Apotheken sind die Honorierung des
Apothekers und der Rohertrag einer Apotheke deshalb in hohem Maße
abhängig von der Zahl der abgegebenen Rx-FAM, von deren
Apothekeneinkaufswert, vom gültigen Mehrwertsteuersatz sowie – bei
zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM – vom Kassenabschlag (Rabatt nach §
130 SGB V).
Erstellt am 01.02.2016, 00:00 Uhr
config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_plus
Jetzt Digitalabo abschließen und direkt weiterlesen!
✓ DAZ+ & ePaper lesen
✓ Newsletter DAZ Update
✓ BAK-zertifizierte Fortbildungen
✓ zu 6,99 € für 4 Wochen testen, danach im Jahresabo für 340,10 € lesen.
config_id: user_is_logged_in_and_article_is_DAZ_plus
Jetzt Digitalabo abschließen und direkt weiterlesen!
✓ DAZ+ & ePaper lesen
✓ Newsletter DAZ Update
✓ BAK-zertifizierte Fortbildungen
✓ zu 6,99 € für 4 Wochen testen, danach im Jahresabo für 340,10 € lesen.
config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Sie haben noch keinen DAViD-Login?
Hier registrieren und diesen Artikel lesen.
(Bitte beachten Sie, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu.)
oder
Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.
(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)
Anzeige
Error loading data. undefined
Nächster Artikel
Rohertrags-Monitor für das Jahr 2015
Zum 1. Januar 2004, mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG), ist die ehemals degressiv ausgestaltete Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) umgestellt worden; seitdem gilt für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (Rx-FAM) das sogenannte Kombimodell. Die apothekerliche Vergütung für die Beratung und Abgabe von Rx-FAM ist seit dieser Zeit nur noch marginal an den (Herstellerabgabe-)Preis gekoppelt (kaufmännische Komponente von 3% auf den Apothekeneinkaufspreis). Vielmehr ist neben dieser umsatzabhängigen Komponente – ergänzend, und zugleich dominierend – ein Festzuschlag (Honorar) je abgegebener Rx-FAM-Packung eingeführt worden. Gemäß Konstruktion sollte die Apotheke bei der Abgabe von Rx-FAM durchschnittlich zu 90 Prozent für ihre heilberufliche (Beratungs-)Leistung honoriert werden, 10 Prozent sollten als kaufmännische Komponente anfallen. Politisches Ziel dieser Umstellung war es, die Honorierung des Apothekers / der Apotheke vom Preis des Herstellers abzukoppeln, und damit den Berufsstand aufzuwerten. Wegen der überragenden Bedeutung der verschreibungspflichtigen
Fertigarzneimittel für öffentliche Apotheken sind die Honorierung des
Apothekers und der Rohertrag einer Apotheke deshalb in hohem Maße
abhängig von der Zahl der abgegebenen Rx-FAM, von deren
Apothekeneinkaufswert, vom gültigen Mehrwertsteuersatz sowie – bei
zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM – vom Kassenabschlag (Rabatt nach §
130 SGB V).
Rohertrags-Monitor für das Jahr 2015
Zum 1. Januar 2004, mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG), ist die ehemals degressiv ausgestaltete Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) umgestellt worden; seitdem gilt für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (Rx-FAM) das sogenannte Kombimodell. Die apothekerliche Vergütung für die Beratung und Abgabe von Rx-FAM ist seit dieser Zeit nur noch marginal an den (Herstellerabgabe-)Preis gekoppelt (kaufmännische Komponente von 3% auf den Apothekeneinkaufspreis). Vielmehr ist neben dieser umsatzabhängigen Komponente – ergänzend, und zugleich dominierend – ein Festzuschlag (Honorar) je abgegebener Rx-FAM-Packung eingeführt worden. Gemäß Konstruktion sollte die Apotheke bei der Abgabe von Rx-FAM durchschnittlich zu 90 Prozent für ihre heilberufliche (Beratungs-)Leistung honoriert werden, 10 Prozent sollten als kaufmännische Komponente anfallen. Politisches Ziel dieser Umstellung war es, die Honorierung des Apothekers / der Apotheke vom Preis des Herstellers abzukoppeln, und damit den Berufsstand aufzuwerten. Wegen der überragenden Bedeutung der verschreibungspflichtigen
Fertigarzneimittel für öffentliche Apotheken sind die Honorierung des
Apothekers und der Rohertrag einer Apotheke deshalb in hohem Maße
abhängig von der Zahl der abgegebenen Rx-FAM, von deren
Apothekeneinkaufswert, vom gültigen Mehrwertsteuersatz sowie – bei
zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM – vom Kassenabschlag (Rabatt nach §
130 SGB V).
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung