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Gesundheitspolitik
Anwälte, Ärzte und Apotheker dürfen zusammenarbeiten
Karlsruhe erlaubt Partnergesellschaft
Die Zusammenarbeit mit Ärzten und Apothekern berge keine wesentlichen zusätzlichen Risiken für die anwaltlichen Berufspflichten, befanden die Karlsruher Richter. So seien diese etwa genauso zur Verschwiegenheit verpflichtet wie die Anwälte selbst. Das Verbot greife daher unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit ein.
Beschwerde eingereicht hatten ein Anwalt und eine Ärztin und Apothekerin, denen das Amtsgericht Würzburg die Eintragung ins Partnerschaftsregister versagt hatte. Die Frau sollte als Gutachterin und Beraterin tätig sein. Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof, der die Regelung den Verfassungsrichtern zur Prüfung vorlegte. |
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