Ausbildung

Die akademische Ausbildungsapotheke

Was dafür und was dagegen spricht – ein Forum

Foto: DOC RABE Media – Fotolia.com
diz/wes | Die von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ins Leben gerufene Idee einer Akademischen Ausbildungsapotheke sorgte in den letzten Wochen für Diskussionen. Ausgangspunkt dafür war ein Beschluss der Bundesapothekerkammer (BAK): Die Mehrheit der BAK-Mitglieder lehnt die Akademische Ausbildungsapotheke ab. Die meisten Kammern halten die Hürden für zu hoch gesetzt. Das rief die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) auf den Plan. Sie plädierte für eine deutschlandweite, einheitliche Um­setzung des Konzepts der Akademischen Ausbildungsapotheke. Worum es bei der Akademischen Ausbildungsapotheke genau geht und wie die Positionen sind, lesen Sie hier.

„Projekt zur nachhaltigen Verbesserung der Ausbildung ­unseres Berufsnachwuchses“ – so nennt die Apothekerkammer Baden-Württemberg auf ihrer Website die Akademische Ausbildungsapotheke. Das „bundesweit einzigartige“ Konzept bringe Apotheker, denen eine hochwertige Ausbildung besonders am Herzen liege, mit Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) zusammen, die ein besonders anspruchsvolles Praktikum absolvieren wollen.

Die baden-württembergischen Anforderungen

Um als Akademische Ausbildungsapotheke zertifiziert zu werden, muss eine Apotheke eine ganze Reihe von Anforderungen erfüllen. Diese betreffen die Person des Apothekers (s. Tab. 1), aber auch die Ausstattung und Struktur (s. Tab. 2) sowie das Ausbildungsangebot der Apotheke (s. Tab. 3). So muss der Ausbilder beispielsweise Fachapotheker für Allgemeinpharmazie oder für Klinische Pharmazie sein und einen Einführungskurs besucht haben. Die Apotheke muss u. a. personelle Mindeststandards erfüllen, regelmäßig Rezepturen herstellen, an den ZL-Ringversuchen und am Pseudo-Customer-Konzept teilnehmen und dem PhiP ein strukturiertes Ausbildungsprogramm anbieten. Die genauen Kriterien sind in den drei Tabellen aufgeführt. Die Kriterien seien bewusst sehr streng gehalten worden, erklärte Kammerpräsident Günther Hanke bei Einführung des Konzepts 2010 in einem Artikel in der DAZ-Beilage „Student und Praktikant“. Man habe auf vielfachen Wunsch der Studenten, PhiPs und jungen Kollegen reagiert, die Qualität in der praktischen Ausbildung zu erhöhen. Man müsse denjenigen Apotheken, die überdurchschnittlich engagiert sind, die Möglichkeit geben, dies nach außen zu kommunizieren und damit eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Gleichzeitig solle das „Gütesiegel“ diesen Apotheken helfen, die oft trotz ihres besonderen Angebots Schwierigkeiten hätten, Praktikanten zu finden – besonders im ländlichen Raum.

Tab. 1: Qualifikation des Ausbilders
Obliga-torisch
„Soll“-Kri­terium bzw. erwünscht:
a. Fachapotheker für Allgemeinpharmazie oder Fachapotheker für Klinische Pharmazie
X
b. Wöchentliche Arbeitszeit mind. 30 Stunden
X
c. Gültiges Fortbildungs­zertifikat
X
d. Personelle Eignung
X
e. Wissenschaftliche Qualifikation (z. B. Promotion)
X
f. Didaktische Kenntnisse (z. B. Erfahrungen als Vortragender)
X
g. Regelmäßige Teilnahme an Pharmazeutischen Arbeitszirkeln
X
h. Teilnahme an Einführungsfortbildung der LAK
X

Quelle: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Tab. 2: Apothekenstruktur
Obliga-torisch
„Soll“-Kri­terium bzw. erwünscht:
a. Apothekenleiter sowie eine zusätzliche approbierte rechnerische Vollzeitkraft
X
b. Weiterbildungsstätte für Allgemeinpharmazie
X
c. Ausgewogene Kunden­struktur (Rp – OTC) GKV-Anteil zwischen 40% - 80%
X
d. Rezeptur (durchschnittlich 10 pro Woche)
X
e. Regelmäßige Herstellung verschiedener Darreichungsformen
X
f. Defektur
X
g. Sterilherstellung
X
h. Teilnahme an ZL-Ringver­suchen (1 mal pro Jahr)
X
i. Teilnahme an Pseudo-­Customer-Konzept
X
j. Innerbetriebliche Fort­bildung
X
k. Wissenschaftliche Literatur (geht über den in der Apothekenbetriebsordnung festgelegten Mindestumfang wesentlich hinaus und wird auf dem ­aktuellen Stand gehalten)
X
m. EDV-gesteuerte wissenschaftliche Informations­systeme incl. Module zur Pharmazeutischen Betreuung
X
n. Freier Zugang zu einem ­Internet-Arbeitsplatz
X
o. Modernes Warenbewirtschaftungssystem (POS-fähig) einschließlich ABDA-Datenbank
X
p. Kundenkarten / Dokumentation der Patientendaten
X
q. Patienten pharmazeutisch betreut
X
r. QS-zertifiziert
X
s. Durchführung von ­Screeningverfahren
X

Quelle: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Tab. 3: Ausbildungsangebote der Apotheke
Obliga-torisch
„Soll“-Kri­terium bzw. erwünscht:
a. Dokumentiertes Einführungsgespräch
X
b. Regelmäßige Fachgespräche (Apotheker – Pharmazeut im Praktikum) mind. 1 mal pro Woche (Protokoll)
X
c. Ausbildungsplan (alle Be­reiche der Apotheke werden durchlaufen, insbesondere ­Beratung, Herstellung, Warenwirtschaft, pharm. Informationsvermittlung)
X
d. Teilnahme an APOPRAX-Kursen
X
e. Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
X
f. Evaluation der Ausbildung
X
g. Vergütung mindestens ­gemäß Tarifvertrag
X

Quelle: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Auch in Hamburg und Westfalen-Lippe

Die Apothekerkammer Baden-Württemberg betont, dass ihr Konzept nicht zum Ziel hat, die grundsätzliche Ausbildungsbefugnis aller Apotheken gemäß der Approbationsordnung abzuschaffen.

In Baden-Württemberg gibt es aktuell 26 zertifizierte Akademische Ausbildungsapotheken. Im Kammerbezirk Hamburg, der das Konzept 2012 übernommen hat, sind es zehn. Auch in Westfalen-Lippe gibt es „besondere“ Ausbildungsapotheken. Aus den ursprünglich eng an das baden-württembergische Konzept angelehnten „Ausbildungsapotheken NRW“ sind zwischenzeitlich „AMTS-Ausbildungsapotheken“ geworden. Apotheken können sich dort in zwei Stufen qualifizieren. Stufe eins ist die „Ausbildungsapotheke“, die den „apothekerlichen Nachwuchs in vorbildlicher Weise fördert“. Voraussetzungen für die Zertifizierung sind: gültiges Fortbildungszertifikat des Ausbilders, Teilnahme am ZL-Ringversuch, Rezepturen verschiedener Darreichungsformen, Kundenkarten, Internetzugang, Zugang zu wissenschaftlicher Fachliteratur, regelmäßige Fachgespräche mit dem Apothekenleiter (mindestens einmal alle ein bis zwei Wochen) und die Bezahlung mindestens der tariflichen Ausbildungsvergütung. Zusätzlich nehmen der Ausbildungsleiter und der Pharmazeut im Praktikum an einem sechsstündigen AMTS-Basisseminar „Curriculum Medikationsanalyse und Medikationsmanagement als Prozess“ teil.

PhiPs und ihre ausbildenden Apotheker können im Anschluss an die AMTS-Basisschulung an einem strukturierten AMTS-Ausbildungsprogramm teilnehmen. Wer diese zweite Stufe absolviert hat, darf sich AMTS-Manager nennen, eine Apotheke, in der ein solcher arbeitet, „AMTS-qualifizierte Apotheke“.

Nach Angaben der Apothekerkammer gibt es in Westfalen-Lippe aktuell 529 Apothekerinnen und Apotheker, die AMTS-Manager sind. Von den insgesamt 2020 Apotheken im Kammerbezirk sind 251 AMTS-zertifiziert (also rund jede achte Apotheke), und es gibt 352 „Ausbildungsapotheken“, das ist etwa jede sechste Apotheke. Im Mai 2016, wenn der nächste Ausbildungszyklus abgeschlossen sein wird, sollen es rund 300 AMTS-Apotheken und etwa 650 AMTS-Manager sein, wie die Kammer gegenüber der DAZ mitteilte.

Pros und Cons

Deutlich pro akademische Ausbildungsapotheke hat sich die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) positioniert. Der von der Bundesapothekerkammer (BAK) neu entwickelte „Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke“ sei zwar ein wichtiger Schritt in Sachen Qualitätssteigerung. Leider handele es sich beim Leitfaden aber nur um Empfehlungen, nicht um verbindliche Vorschriften für die praktische Ausbildung in der Apotheke, kritisiert die DPhG. Die DPhG hält eine bundesweit einheitliche Regelung für notwendig, die den Musterausbildungsplan verbindlich für die Ausbildung vorschreibt. Vor allem bedauert es die DPhG, dass die „Richtlinien zur Akkreditierung Akademischer Ausbildungsapotheken“ von der BAK-Mitgliederversammlung mehrheitlich abgelehnt worden sind, heißt es in einer DPhG-Stellungnahme. Man wolle nicht einzelne Ausbildungsapotheken herausstellen, zudem seien die Anforderungen an die Akkreditierung zu hoch, lauteten damals die Argumente für die Ablehnung. Eine deutschlandweite, einheitliche Umsetzung des Konzepts der Akademischen Ausbildungsapotheken, wie es sie in Baden-Württemberg, Hamburg und Westfalen-Lippe seit einigen Jahren gibt, wäre aber aus Sicht der DPhG ein starkes Signal für mehr Qualität im Dritten Ausbildungsabschnitt.

Warum das Modul der Akademischen Ausbildungsapotheke dagegen bei der Bundesapothekerkammer (BAK) auf wenig Gegenliebe gestoßen ist, erklärt in einem DAZ-Interview Dr. Christiane Eckert-Lill, Geschäftsführerin Pharmazie der ABDA und federführend in dieser Sache: Die ­Anforderungen wurden als zu weitreichend angesehen. Die Hürde wäre für viele Apotheken einfach zu hoch gesetzt gewesen. Inhaltlich könne sie die Vorbehalte der Kammern sehr gut nachvollziehen. Auch in Baden-Württemberg gebe es kein flächendeckendes Angebot. Und zur Klarstellung fügt sie hinzu: Auch bei einer bundesweiten Einführung wäre das Instrument Akademische Ausbildungsapotheke ein freiwilliges gewesen. An dem Grundsatz, dass jeder Apothekenleiter ausbilden darf, hätte sich nichts geändert.

Um das Für und Wider einer akademischen Ausbildungsapotheke noch deutlicher herauszustellen, haben wir bei Befürwortern und Gegnern nachgefragt und Kurzstatements dazu eingeholt. Für die Pro-Seite antworten Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, und Gabriele Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Argumente dagegen finden Sie in den Statements von Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer, und ­Thoralf Kühne, stellv. Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Thüringen.

Pro

Hochwertige Ausbildung und Nachwuchsgewinnung

Die Akademische Ausbildungsapotheke entstand aus der Unzufriedenheit der Pharmazeuten im Praktikum mit ihren Ausbildungsapotheken. Wir entwickelten deshalb in einer Arbeitsgruppe Kriterien, die eine gute Ausbildung der PhiPs gewährleisten sollen.

Das Konzept der Akademischen Ausbildungsapotheke hindert keine Apotheke daran, PhiPs einzustellen und ihnen eine gute Ausbildung zukommen zu lassen. Nach wie vor dürfen alle Apotheken ausbilden. Durch unser Konzept der Akademischen Ausbildungsapotheke werden Apotheker, denen eine hochwertige Ausbildung des Berufsnachwuchses besonders am Herzen liegt, zusammengeführt mit PhiPs, die ein besonders anspruchsvolles Praktikum absolvieren wollen. Dazu gehören beispielsweise die leitliniengerechte Ausbildung nach BAK-Leitfaden, wöchentliche dokumentierte Fachgespräche zwischen Ausbilder und PhiP sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. Und vor allem hoch engagierte Ausbilder.

Die Akkreditierung als Akademische Ausbildungsapotheke stellt für den Apothekenleiter eine große Chance dar: Seine Apotheke ist attraktiv für Pharmazeuten im Praktikum und er hat damit die Möglichkeit, sich als interessanten Arbeitgeber zu positionieren. In einer für Apotheken von chronischem Personalmangel geprägten Zeit eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit für Apothekenleiter, auf sich aufmerksam zu machen.

In Baden-Württemberg gibt es derzeit ca. 30 Akademische Ausbildungsapotheken. Diese erfüllen die Voraussetzungen, die von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg an die Apotheken gestellt werden, wie beispielsweise:

  • regelmäßige Rezepturherstellung,
  • Teilnahme an Ringversuchen des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker zur Qualitätssicherung von Blutuntersuchungen oder Rezepturen,
  • Teilnahme am Pseudo-Customer-Konzept (freiwillige Stichprobe zur Überprüfung der Beratungsqualität).
  • Der für die Ausbildung des PhiP zuständige Apotheker muss Fachapotheker für Allgemeinpharmazie oder Fachapotheker für Klinische Pharmazie sein, über ein gültiges Fortbildungszertifikat verfügen und an einem Einführungskurs der Landesapothekerkammer teilnehmen.

Die Kriterien werden wir dieses Jahr aktualisieren. So soll beispielsweise keine QMS-Zertifizierung mehr erforderlich sein.

Uns ist wichtig, dass jeder PhiP nach dem Praktikum seine Ausbildung in der Akademischen Ausbildungsapotheke evaluiert. Wir stellen dadurch sicher, dass das hochwertige Ausbildungsangebot in der Praxis auch umgesetzt wird.

Die Rückmeldungen sowohl der Apotheken als auch der PhiPs sind äußerst positiv. Apotheken, die jahrelang keine Praktikantenstelle mehr besetzen konnten, müssen jetzt Bewerber ablehnen. Viele Praktikanten werden auch anschließend zu approbierten Mitarbeitern und entspannen die Personalsituation an Orten, wo man sonst kaum approbiertes Personal bekommt. Deshalb stehe ich hinter diesem Konzept und freue mich sehr, dass auch die DPhG und der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) unsere Initiative aktiv unterstützen. Das bedeutet aber nicht, dass Apotheken, die die Kriterien einer Akademischen Ausbildungsapotheke nicht erfüllen, von vorneherein eine schlechtere Ausbildung machen.

Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Für die Qualitätssicherung

Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe begrüßt grundsätzlich das Prinzip der Ausbildungsapotheke, unabhängig davon, welchen Namen man dem Kind gibt – ob es also „Akademische Ausbildungsapotheke“ wie in Baden-Württemberg oder schlicht „Ausbildungsapotheke“ wie in unserem Landesteil getauft wird. Denn beide Male wird ein und dasselbe Ziel verfolgt: Die Qualitätssicherung in der Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum.

Wir sehen es als eine zentrale Aufgabe unserer Kammer an, den Berufsnachwuchs pharmazeutisch zu prägen. Für den Schulterschluss zwischen universitärer Lehre und Apothekenpraxis bürgen auch schon die Entwickler unseres Projektes – es entstand im Schulterschluss zwischen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und den Universitäten Bonn, Düsseldorf und Münster.

Wie erfolgreich dieser Weg ist, zeigt sich daran, dass in Westfalen-Lippe seit Einführung des Ausbildungsapothekenkonzeptes mittlerweile zwischen 95 und 100 Prozent aller PhiP ihr praktisches Jahr in einer unserer Ausbildungsapotheken absolvieren. Die Anforderungen an unsere aktuell 351 Ausbildungsapotheken (also jede sechste Apotheke im Kammerbezirk) sind anspruchsvoll, aber leistbar. Eigentlich sind es sogar Selbstverständlichkeiten: Dass ein Ausbilder beispielsweise über ein gültiges Fortbildungszertifikat verfügt und mindestens die tarifliche Ausbildungsvergütung bezahlt, sollte aus unserer Sicht ein bundesweiter Standard sein.

In Westfalen-Lippe gibt es aber noch ein „Add-on“, wie man neudeutsch sagen würde: Zusätzlich nehmen der Ausbildungsleiter und der Pharmazeut im Praktikum an dem sechsstündigen AMTS-Basisseminar „Curriculum Medikationsanalyse und Medikationsmanagement als Prozess“ teil. Hiermit greifen wir einen wesentlichen Baustein des Perspektivpapiers „Apotheke 2030“ auf, nach dem Medikationsanalyse und Medikationsmanagement zentrale Aufgaben der öffentlichen Apotheke sind bzw. werden müssen. Wenn wir alle es mit „Apotheke 2030“ ernst meinen, müssen wir mit der Umsetzung des Perspektivpapiers beim Nachwuchs beginnen. Jetzt!

Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Contra

Praktische Ausbildung der Pharmazeuten im Praktikum in den Apotheken

Die Bundesapothekerkammer und ihre Mitgliedsorganisationen sind sich darin einig, dass die Qualität der Ausbildung im Dritten Ausbildungsabschnitt einen ganz hohen Stellenwert hat. Mit welchen Mitteln die bestmögliche Qualität zu erzielen ist, darüber wird naturgemäß diskutiert und in bester demokratischer Manier gerungen.

Über das Konzept der Akademischen Ausbildungsapotheke als Instrument zur praktischen Ausbildung der Pharmazeuten im Praktikum gibt es auf Bundesebene derzeit noch keinen Konsens. Aber wir haben ja gemeinsam schon eine ganze Reihe anderer Maßnahmen umgesetzt, um die Qualität der Ausbildung flächendeckend auf hohem Niveau sicherzustellen: In der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer im April letzten Jahres wurde ein Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke verabschiedet. Dieser Leitfaden mit Musterausbildungsplan, sowie Arbeits- und Evaluationsbögen steht den Apothekern und Pharmazeuten im Praktikum auf der Homepage der ABDA (www.abda.de/themen/apotheke/berufe/apotheker/ausbildung) zur Verfügung. In diesen Materialien wird dargelegt, welche Inhalte für die praktische Ausbildung von Bedeutung sind, um eine einheitliche, qualitativ hochwertige Ausbildung in allen Apotheken zu erreichen.

Alle Pharmazeuten im Praktikum sollten unbedingt nach diesem Leitfaden ausgebildet werden. Sowohl die Ausbildungsapotheker als auch die Praktikanten müssen darauf achten, dass die Praktikumszeit nach den Empfehlungen des Ausbildungsleitfadens gestaltet wird.

Ebenso hat die Bundesapothekerkammer die Lehrinhalte für die begleitenden Unterrichtsveranstaltungen überarbeitet und auf einen aktuellen Stand gebracht.

Die Bundesapothekerkammer hat darüber hinaus auch die Landesprüfungsämter mit einbezogen, um eine „Empfehlung für die Durchführung der Prüfung“ zum 3. Staats­examen zu erstellen.

Um all diese Themen rund um die Ausbildung zu kommunizieren, planen wir in Bayern in der nächsten Zeit die Uni­versitäten zu besuchen. Wir wollen den Studierenden der siebten und achten Semester diese Materialien auch persönlich vorstellen und sie über die Ausbildung im bevorstehenden praktischen Jahr informieren.

Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer

Falsche Sicherheit

Wer Apotheken zu Akademischen Ausbildungsapotheken macht, sagt auch, andere Apotheken sind keine geeigneten oder eben schlechtere Ausbildungsorte. Man muss sich der Kriterien also sehr sicher sein, um die einen von den anderen zu unterscheiden. Der Gesetzgeber ist da klar – die Ausbildung muss durch einen Apotheker geleitet werden, Punkt. Kein Professor und auch kein Fachapotheker, wie für die Akademische Ausbildungsapotheke gefordert. Auch die Zulassung als Weiterbildungsstätte ist kein Muss, sondern sie ist Voraussetzung für die Akademische Ausbildungsapotheke. Das wirft die Frage auf, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Warum soll die Apotheke, die ausbilden will, einen Antrag auf Zulassung zur Weiterbildungsstätte stellen? Das ist Bürokratie in Reinkultur – einen Antrag stellen, um ­einen Antrag stellen zu können. Sinnvoll wäre es dann, wenn ein Antrag den anderen ersetzt oder eben beide überflüssig wären.

Es sind also nicht zu hohe Anforderungen an die Ausbildungsapotheke, sondern bürokratische, irrelevante oder sogar falsche. Keine gebundene Fachliteratur im Regal macht eine gute Ausbildung, kein Fachapothekertitel garantiert sie, so etwas wiegt nur in falscher Sicherheit. Gute Ausbildung braucht einen roten Faden, eine Richtschnur, sie braucht tägliche Motivation, Engagement und Enthusiasmus, keine Siegel auf der Brust oder an der Eingangstür. Und da kann ein Frisch-Approbierter genauso viel leisten wie ein Fachapotheker.

Gute Ausbildung lebt vom Willen beider Seiten. Für uns ist es Aufgabe der Kammer, allen Apotheken und vor allem den Auszubildenden passende Werkzeuge an die Hand zu geben, mit denen sie ihre Ausbildung gestalten können – Leitfäden, Arbeitsblätter und einen Ausbildungsvertrag mit verbind­lichen Vorgaben für beide Seiten. Oder Apotheken-Steck­briefe, begleitende Seminare, Repetitorien. Dieser Weg ­degradiert keine Apotheke und überhöht keine. Er ist kein PR-Projekt und rettet nicht das Abendland. Er fördert gute Ausbildung, sonst nichts.

Thoralf Kühne, stellv. Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Thüringen


Auf der Suche nach einer guten Ausbildungsapotheke?

Fast 450 Apotheken, die von „ihren“ PhiPs als gute Ausbildungsstätten empfohlen werden, finden sich auf der Website des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden (BPhD), dazu kommen 55 Krankenhausapotheken.

Leider ist diese Liste nicht mehr aktuell, sie spiegelt den Stand von Mai bzw. Juni 2014 wider. Trotzdem könnte sich ein Blick in diese Liste lohnen, wenn man auf der Suche nach einer (Krankenhaus-)Apotheke für den Dritten Ausbildungsabschnitt ist.

Die Listen finden sich unter www.bphd.de/praktisches-jahr/empfehlenswerte-ausbildungsapotheken/

Wer einen Praktikumsplatz in der pharmazeutischen Industrie sucht, für den könnte sich ein Besuch auf der INTERPHARM lohnen. Dort findet in diesem Jahr zum zweiten Mal der Karrieretag CHANCEPharmazie statt. Insgesamt 19 Arbeitgeber aus der Pharmaindustrie, aber auch Apotheken stellen dort sich und ihre freien Arbeitsplätze vor – darunter auch solche für PhiPs. Aber auch alle anderen „wechselwilligen“ Apotheker könnten dort fündig werden. Das Programm finden Sie unter www.interpharm.de

1 Kommentar

Test

von Kluge am 14.03.2016 um 13:38 Uhr

DIes ist nur ein Test................................................

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.