Mischen impossible?
Industrieprodukte als Ausgangsstoffe?
Rechtlich kann es sich bei industriell hergestellten Produkten, die in der Rezeptur als Ausgangsstoffe verwendet werden, um zugelassene oder registrierte Fertigarzneimittel handeln, um Halbfertigware für die Arzneiherstellung, Medizinprodukte oder Kosmetika. Entscheidend für die Rezepturherstellung ist, ob das Präparat unter Produktionsbedingungen eines Arzneimittels hergestellt worden ist (siehe Tabelle 1). Unabhängig vom Produktstatus sind nur solche Ausgangsstoffe für die Arzneiherstellung erlaubt, deren pharmazeutische Qualität nachgewiesen ist.