Vom ersten Apothekenurteil bis zur Nullretaxation
Auch in den folgenden Jahrzehnten waren Apotheken immer wieder ein Thema vor dem Bundesverfassungsgericht. So entschieden die Karlsruher Richter etwa im Jahr 2002, dass der Ausschluss der Apotheken von der Teilnahme an verkaufsoffenen Sonntagen nach dem damals geltenden Ladenschlussgesetz mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar ist. Die entsprechende Vorschrift erklärten sie für nichtig (Urteil vom 16. Januar 2002, Az.: 1 BvR 1236/99). Ebenfalls für verfassungswidrig hielt das Bundesverfassungsgericht das gesetzliche Verbot für Apotheker, Impfstoffe an Ärzte zu versenden und hierfür zu werben. Auch hierdurch seien sie in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzt. (Beschluss vom 11. Februar 2003, Az.: 1 BvR 1972/00, 1 BvR 70/01).