Hintergrund

Vom ersten Apothekenurteil bis zur Nullretaxation

Richtungsweisende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

ks | Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon früh mit Apotheken beschäftigt. Jeder Jura-Student kennt die schlicht als „Apotheken-Urteil“ bezeichnete Entscheidung vom 11. Juni 1958 (Az.: 1 BvR 596/56). Es ist das Grundsatzurteil zur Auslegung des Artikels 12 Grundgesetz (GG), der die Berufsfreiheit regelt. Geklagt hatte ein Apotheker, der sich durch bayerische Regelungen zur Niederlassung von Apotheken eingeschränkt sah. Mit dem Urteil konstituierte das Bundesverfassungsgericht seine „Drei-Stufentheorie“, die auch heute noch herangezogen wird, um zu beurteilen, ob ein Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt ist. Diese Enscheidung besiegelte zudem nicht zuletzt das Bekenntnis zur Niederlassungsfreiheit von Apotheken.

Vom ersten Apothekenurteil bis zur Nullretaxation

Auch in den folgenden Jahrzehnten waren Apotheken immer wieder ein Thema vor dem Bundesverfassungsgericht. So entschieden die Karlsruher Richter etwa im Jahr 2002, dass der Ausschluss der Apotheken von der Teilnahme an verkaufsoffenen Sonntagen nach dem damals geltenden Ladenschlussgesetz mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar ist. Die entsprechende Vorschrift erklärten sie für nichtig (Urteil vom 16. Januar 2002, Az.: 1 BvR 1236/99). Ebenfalls für verfassungswidrig hielt das Bundesverfassungs­gericht das gesetzliche Verbot für Apotheker, Impfstoffe an Ärzte zu versenden und hierfür zu werben. Auch hierdurch seien sie in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzt. (Beschluss vom 11. Februar 2003, Az.: 1 BvR 1972/00, 1 BvR 70/01).

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