- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 23/2016
- Das dauert noch
DAZ aktuell
Das dauert noch
eRezept: BMG dämpft Erwartungen der Versandapotheken
Die Versandapotheken hatten große Hoffnungen in das Ende 2015 verabschiedete E-Health-Gesetz. Ihre Kernforderung war die Einführung elektronischer Verordnungen, die direkt aus der Arztpraxis an den Patienten geschickt werden könnten. Doch dieser Wunsch erfüllte sich nicht: Im Gesetz kommt das eRezept nicht vor. Enthalten sind vielmehr andere neue Anwendungen für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wie etwa die Einführung des Medikationsplans.
Beim Kongress des Bundesverbandes der Deutschen Versandapotheken (BVDVA) erklärte Norbert Paland, im BMG zuständig für Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik und Telematikanwendungen, warum sein Haus das eRezept hintangestellt hat: In der Anfangsplanung der eGK sei es die zentrale Anwendung gewesen. „Das Rezept wanderte dann in mehrere Testvorhaben, die allesamt ein überraschendes Ergebnis hatten: Das eRezept war in den Verarbeitungsprozessen langsamer als das Papierrezept“, so Paland. Insbesondere für die Signatur der Rezepte habe es keine gute Lösung gegeben. Zwischen 2009 und 2010 habe man in der Diskussion dann festgelegt, dass zunächst einmal andere Anwendungen den Vorrang haben sollen. „Als erste große, zentrale Anwendung haben wir damals die Stammdaten festgelegt“, sagte Paland. Als nächste zentrale Anwendung der eGK sollte dann der elektronische Medikationsplan folgen. Und erst wenn dieser implementiert sei, könne man über das eRezept nachdenken. Paland erklärte: „Erst wenn die Apotheken durch den elektronischen Medikationsplan voll in die Digitalisierung eingeschlossen sind, haben wir alle Werkzeuge, die wir für das eRezept brauchen.“ Hält das Ministerium die von Paland angekündigte Reihenfolge ein, dürften sich die Versandapotheken wohl frühestens 2019 über elektronische Verordnungen aus der Arztpraxis freuen. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.