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DAZ aktuell
Bald nur noch mit Zulassung
Herstellung von Isopropanol 70% zur Flächendesinfektion
Isopropanol, auch bezeichnet als Isopropylalkohol oder 2-Propanol, unterliegt, wenn es zur Flächendesinfektion eingesetzt wird, der Biozid-Verordnung. Laut dieser Verordnung darf Isopropanol für diese Anwendung ab 2017 nur noch mit einer Zulassung als Biozidprodukt hergestellt und verkauft werden. Für den Eigenbedarf ist die Anwendung noch bis zum 1. Juli 2017 erlaubt. Danach benötigt jeder Hersteller, d. h. auch jede herstellende Apotheke, eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Neben als Biozid zugelassenen fertigen Isopropanolpräparaten (z. B. von Hedinger) kann alternativ zurzeit noch Ethanol 80 Prozent verwendet werden. Hier ist die Bewertung des Wirkstoffs als Biozid noch nicht abgeschlossen. Daher darf es als Flächendesinfektionsmittel vorerst weiter hergestellt, verwendet und verkauft werden.
Isopropanol zur Anwendung am menschlichen Körper, also beispielsweise zur Haut- und Händedesinfektion, ist von den Änderungen allerdings nicht betroffen. Für diese Anwendung kann es auch als Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden. Es unterliegt dem Arzneimittelgesetz und darf auch weiterhin in der Apotheke als Rezeptur oder Defektur gemäß ApoBetrO hergestellt werden. Daneben sind aber auch Fertigarzneimittel (zum Beispiel von Caelo oder Hetterich) für diese Indikation auf dem Markt. |
Bedauerlicherweise ist uns in dem in DAZ Nr. 24 abgedruckten Text ein Fehler unterlaufen. In der Print-Ausgabe von DAZ Nr. 25 finden Sie dazu auf der S. 13 nachfolgende Korrektur:
Korrektur
In DAZ
2016, Nr. 24 auf S. 20 haben wir über die Biozid-Verordnung berichtet.
Die Herstellung von Isopropanol 70% bedarf dieser Verordnung zufolge ab
2017 einer Zulassung. Als Alternative zu Isopropanol 70% wird im Beitrag
Isopropanol 80% genannt. Das ist falsch. Richtig wäre als Alternative
Ethanol 80% gewesen. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Die falsche Formulierung haben wir hier in diesem Text korrigiert, da wir nicht möchten, dass die
Information falsch verbreitet wird.
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