E-Rezept

Das einzig sinnvolle E-Rezept: aus Papier!

Apotheker Lorenz Weiler fühlt sich bestätigt

eda | Lorenz Weiler sorgte im Sommer 2019 für Aufsehen, als er in einem Gastkommentar auf DAZ.online „sein“ E-Rezept vor­stellte. Nicht nur deshalb, weil der Apothekeninhaber aus der Nähe von Hannover selbst an einer digitalen Verordnung werkelte, sondern vor allem deshalb, weil er prophezeite, dass E-Rezepte nur dann sinnvoll seien, wenn sie in Papierform vorliegen. Zur Einführung des offiziellen E-Rezepts behilft sich die gematik nun tatsächlich der Papierform. Wir haben uns zum Abschluss unseres DAZ-Schwerpunkts mit dieser Frage auseinandergesetzt: Wird Apotheker Lorenz Weiler tatsächlich Recht behalten und wie schätzt er die aktuelle Entwicklung ein?

Verordnungseinschränkung für Repatha

Repatha® (Evolocumab) von Amgen und Praluent® (Alirocumab) von ­Sanofi gehören zur neuen Klasse der PCSK9-Inhibitoren. Auf neue Art und Weise senken sie den LDL-Cholesterin-Spiegel – und zwar auch bei Patienten, denen sonst nur noch eine Apherese, eine regelmäßige Blut­wäsche, hilft. Beide haben in diesem Jahr das Verfahren der frühen Nutzenbewertung durchlaufen. Im Fall von Repatha® beschloss der G-BA im März: Kein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie in sämtlichen Patientengruppen. Schon im Februar hatte er aber auch ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet, um einen Verordnungsausschluss für das Arzneimittel herbeizuführen. Dieses ist nun abgeschlossen, den Verordnungsausschluss in der Arzneimittelrichtlinie hat der ­G-BA am 2. Juni beschlossen. Vor­behaltlich einer Prüfung durch das Bundesgesundheits­ministerium wird der Beschluss nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam.

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