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DAZ aktuell
Keine Prüfpflicht, aber …
Verordnungsausschluss von Gliniden
BERLIN (ks/ral) | Seit dem 1. Juli dürfen Glinide grundsätzlich nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Auch wenn es keine Prüfpflicht für Apotheken gibt: Bei einem GKV-Rezept über Nateglinid kann eine Rücksprache mit dem Arzt nicht schaden.
Erstellt am 06.07.2016, 22:00 Uhr
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weist nun aber darauf hin, dass es zumindest für die Regelungen zum
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