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Praxis
„Geben Sie mir die Pille – ich bin Arzt!“
Zum Umgang mit ärztlichem Eigenbedarf
Die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird im Arzneimittelgesetz und in der Arzneimittelverschreibungsverordnung eindeutig geregelt. Hier ist auch die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Ärzte für ihren Eigenbedarf beschrieben. | Von Kirsten Lennecke
11.08.2016, 00:00 Uhr
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