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Ärzte wollen Geld für OTC-Erfassung
KBV fordert beim Medikationsplan Honorar für Leistungen, die Apotheken kostenlos erbringen sollen
Die Ausstellung des Medikationsplans ist im E-Health-Gesetz geregelt: Ab Oktober 2016 sollen Patienten, die mehr als drei Arzneimittel einnehmen, einen Plan auf Papier bekommen, wenn sie danach fragen. Ab 2019 soll es den Medikationsplan dann auch elektronisch geben. Apotheker sind nur am Rande beteiligt: Sie dürfen laut Gesetz auf Wunsch des Patienten Ergänzungen, beispielsweise zu OTC-Einnahmen, nachtragen.
Bisher keine Einigung zwischen GKV und KBV
Bis der Medikationsplan an den Start gehen kann, sind allerdings noch einige wichtige Vereinbarungen notwendig. Fristgerecht hatten die KBV, die Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) im April Inhalt, Struktur und Vorgaben zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans vereinbart – ohne die Schiedsstelle bemühen zu müssen.
Zwei weitere Vereinbarungen – zwischen KBV und GKV-Spitzenverband – stehen noch aus. Konkret geht es darum, den Anspruch der Versicherten auf einen Medikationsplan im Bundesmantelvertrag der Ärzte zu verankern. Außerdem muss im Vergütungskatalog der Kassenärzte, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), ein neuer Eintrag für den Medikationsplan geschaffen werden. In der Gebührenordnung, die alle Leistungen enthält, die die Vertragsärzte bei den Kassen abrechnen können, muss sowohl für das Ausstellen des Medikationsplanes als auch für die Medikationsberatung des Arztes ein sogenannter Punktwert festgelegt werden. Mittels dieses Punktwertes berechnet sich dann das konkrete Arzthonorar für diese beiden Positionen.
„Kassen müssen Geld in die Hand nehmen!“
Eigentlich hätten sich Kassen und Ärzte bis Ende Juni einigen müssen. Wie die „Ärzte Zeitung“ Anfang der Woche meldete, liegen die Positionen jedoch noch weit auseinander. „Wenn wir uns nicht einigen können, dann muss wohl das Bundesschiedsamt eingeschaltet werden“, wird KBV-Vize Regina Feldmann zitiert.
Feldmann gibt sich unnachgiebig, immerhin müsse der Medikationsplan umfassend und verantwortungsvoll erstellt werden, wenn er die Sicherheit der Arzneimitteltherapie erhöhen soll. „Für diese völlig neue Leistung müssen die Krankenkassen schon Geld in die Hand nehmen“, betonte die KBV-Vize gegenüber der „Ärzte Zeitung“.
Feldmann stellte dabei zumindest indirekt auch klar, dass sie den Apothekern wenig Raum lassen will, sich an den Medikationsplänen zu beteiligen. Mit Blick auf die Höhe des Arzthonorars sagte sie nämlich, dass die Mediziner auch die Medikamente erfragen und dokumentieren müssten, die die Patienten sich „in der Apotheke gekauft oder von anderen Kollegen verordnet bekommen haben“. Dass die Apotheker laut E-Health-Gesetz ihre Informationen über OTC-Arzneimittel selbst in die Medikationspläne eintragen können, verschweigt Feldmann.
KBV pocht auf Honorar für Apotheker-Aufgaben
Aus Apotheker-Sicht sind dieser Konflikt und die Aussagen der KBV dazu gleich doppelt ärgerlich. Erstens pocht die KBV in den Verhandlungen ganz offensichtlich darauf, Honorare für Aufgaben zu kassieren, die eigentlich von Apotheken angeboten werden könnten und die die ABDA gerne in Apothekerhand gesehen hätte.
Zweitens machen sich die Mediziner mit dem Medikationsplan eine nicht zu unterschätzende neue Verdienstquelle auf, die die ABDA ebenfalls gerne für Apotheker ermöglicht hätte. Erst vor wenigen Wochen hatte das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) berechnet, dass rund 20 Millionen GKV-Versicherte Anspruch auf den Plan haben, weil sie mehr als drei Arzneimittel täglich einnehmen. |
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