DAZ aktuell

Nichtlieferfähigkeit muss belegt sein

AOK Rheinland / Hamburg fordert Doppelnachweis bei Defektmeldungen

BERLIN (ks) | Künftig retaxiert die AOK Rheinland/Hamburg alle Verordnungen, auf denen das Sonderkennzeichen für Nichtlieferbarkeit aufgedruckt ist, für die aber keine Defektmeldung für den Abgabezeitpunkt des Arzneimittels vorliegt. Dies bestätigte die Kasse gegenüber der DAZ. Zuvor hat die AOK die Apotheken mit einem Beratungsschreiben unter dem Betreff „Schattenretaxierung“ in Sachen Nicht­verfügbarkeit“ auf diese neue Praxis aufmerksam gemacht.

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