Anzeige
Anzeige
DAZ aktuell
Nichtlieferfähigkeit muss belegt sein
AOK Rheinland / Hamburg fordert Doppelnachweis bei Defektmeldungen
BERLIN (ks) | Künftig retaxiert die AOK Rheinland/Hamburg alle Verordnungen, auf denen das Sonderkennzeichen für Nichtlieferbarkeit aufgedruckt ist, für die aber keine Defektmeldung für den Abgabezeitpunkt des Arzneimittels vorliegt. Dies bestätigte die Kasse gegenüber der DAZ. Zuvor hat die AOK die Apotheken mit einem Beratungsschreiben unter dem Betreff „Schattenretaxierung“ in Sachen Nichtverfügbarkeit“ auf diese neue Praxis aufmerksam gemacht.
07.09.2016, 22:00 Uhr
config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Sie haben noch keinen DAViD-Login?
Hier registrieren und diesen Artikel lesen.
(Bitte beachten Sie, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu.)
oder
Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.
(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)
Anzeige
Error loading data. undefined
Anzeige
Anzeige
Nächster Artikel
Nichtlieferfähigkeit muss belegt sein
BERLIN (ks) | Künftig retaxiert die AOK Rheinland/Hamburg alle Verordnungen, auf denen das Sonderkennzeichen für Nichtlieferbarkeit aufgedruckt ist, für die aber keine Defektmeldung für den Abgabezeitpunkt des Arzneimittels vorliegt. Dies bestätigte die Kasse gegenüber der DAZ. Zuvor hat die AOK die Apotheken mit einem Beratungsschreiben unter dem Betreff „Schattenretaxierung“ in Sachen Nichtverfügbarkeit“ auf diese neue Praxis aufmerksam gemacht.
Nichtlieferfähigkeit muss belegt sein
BERLIN (ks) | Künftig retaxiert die AOK Rheinland/Hamburg alle Verordnungen, auf denen das Sonderkennzeichen für Nichtlieferbarkeit aufgedruckt ist, für die aber keine Defektmeldung für den Abgabezeitpunkt des Arzneimittels vorliegt. Dies bestätigte die Kasse gegenüber der DAZ. Zuvor hat die AOK die Apotheken mit einem Beratungsschreiben unter dem Betreff „Schattenretaxierung“ in Sachen Nichtverfügbarkeit“ auf diese neue Praxis aufmerksam gemacht.
Anzeige
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung