Deutscher Apothekertag 2016

Mehr Öffentlichkeit, mehr Transparenz

Antragsberatung zur „Berufsständischen Organisation“

diz | Der Apothekertag sprach sich dafür aus, die Öffentlichkeitsarbeit auf Bundes- und Landesebene zu intensivieren, die Präsenz von ABDA-Vertretern bei Kongressen und Tagungen besser zu priorisieren und mehr Transparenz bei der Antragsbearbeitung herzustellen. Abgelehnt wurden ein Delegiertenbeirat und die Forderung, die Mitglieds­organisationen in die Geschäftsverteilung der ABDA-Organisation miteinzubeziehen.

Mehr ABDA-Präsenz und Newsroom

Die Öffentlichkeitsarbeit auf Bundes- und Landesebene zu intensivieren im Sinne einer gemeinsamen Strategie, dies hatte ein Antrag der Apothekerkammer Westfalen-Lippe zum Inhalt. Insbesondere soll der pharmakotherapeutische Nutzen der Apotheke für die Gesellschaft herausgestellt werden. Pharmazeutische Themen sollen dabei von der Bundesapothekerkammer und den Landesapothekerkammern, wirtschaftliche Forderungen vom Deutschen Apothekerverband und den Landesapothekerverbänden kommuniziert werden. Der Antrag stieß auf breite Zustimmung.

Foto: DAZ/ Alex Schelbert
Offene Türen oder alles unter Verschluss? Alle Jahre wieder wird diskutiert, wie viel Öffentlichkeit und Transparenz gewünscht und gewollt ist.

Diskussionsbedarf rief ein Antrag der Apothekerkammer Hamburg hervor, der ein verstärktes Engagement und mehr Repräsentation der ABDA bei Veranstaltungen im Gesundheitsbereich forderte. Der Antrag veranlasste ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zu einem „erhellenden Beitrag“. Wöchentlich erreichen die ABDA etwa 20 Einladungen zu Veranstaltungen in Berlin oder in den Landeshauptstädten. Die ABDA versuche, an allen wichtigen Veranstaltungen im Gesundheitsbereich teilzunehmen. Doch die Ressourcen seien begrenzt. Da nicht alle Veranstaltungen von Mitgliedern des Geschäftsführenden ­Vorstands besucht werden könnten, würden die Veranstaltungen je nach Bedeutung besetzt. So sei die ABDA auf vielen Veranstaltungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zweiten Ebene präsent, die allerdings draußen nicht unbedingt als ABDA-Repräsentanten wahrgenommen würden. Generell werde eine Priorisierung der Einladungen vorgenommen, man prüfe, bei welchen Veranstaltungen die ABDA unbedingt präsent sein sollte. „Allerdings“, so Schmidt, „zu manchen Veranstaltungen gehen wir bewusst nicht.“ Schmidt appellierte an Landesvertreter, auf regionalen Veranstaltungen präsent zu sein.

Mehr ABDA-Präsenz, mehr Öffentlichkeit von Seiten der ABDA, diese Forderungen riefen ABDA-Vize Mathias Arnold auf den Plan. Er informierte das Plenum darüber, dass der angekündigte „Newsroom“ verwirklicht werde: eine Internetseite der ABDA, die vor allem Journalisten und Politiker ansprechen soll. Diese Seite wird vielfältige Informationen bereitstellen in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Pro- und Contra-Diskussionen, Verlautbarungen, Statements und vieles mehr. Wie ­Arnold erklärte, seien die Gelder zum Aufbau des Newsroom bewilligt. Jetzt gelte es, die technischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen und den Newsroom mit Content zu füllen.

Der weitere Verlauf der Diskussion zur ABDA-Präsenz zeigte, dass bereits viel getan werde, aber vielleicht kleine Verbesserungen in der Priorisierung möglich seien. Die Antragsteller formulierten ihren Antrag daher ­etwas weicher: Man wünsche sich eine wahrnehmbare Präsenz der ­ABDA-Verantwortlichen und bittet die ABDA, die Priorisierung zu überprüfen. Diesem Antrag konnten alle zustimmen.

Mehr Transparenz in der Antragsbearbeitung

Ein Antrag, der eine Datenbank zum Schicksal der Anträge zum Inhalt hatte, war bereits drei Jahre in Folge mit ähnlichem Wortlaut von Thüringen, von Hessen und in diesem Jahr erneut von der LAK Thüringen eingebracht worden. Man wünsche sich mit diesem Antrag, einen besseren Überblick über das Schicksal der Anträge des Deutschen Apothekertags zu bekommen, so Dr. Reinhard Giese, Thüringer Apothekerverband, bei der Begründung des Antrags. Außerdem sollten die Antragsteller in die Bearbeitung und Umsetzung des Antrags eingebunden und über weitere Schritte zur Bearbeitung des Antrags informiert werden. Die Übersicht über den Bearbeitungsstand der Anträge sollte mit einer Datenbank hergestellt werden, die über den internen Bereich der ­ABDA-Internetseite zugänglich sein sollte.

In diesem Jahr waren ABDA und Apothekertag dann soweit: Nach intensiver Diskussion stimmte die Mehrheit diesem Antrag zu. Allerdings hatte ABDA-Präsident Schmidt zuvor klargestellt, dass die ABDA auch in Zukunft zu bestimmten Anträgen keine öffentlichen Aussagen machen könne. Die Transparenz werde hier durchaus eingeschränkt. Während dies auf Verständnis bei den Delegierten stieß, rief die Forderung, dass der Antragsteller nach erfolgter Bearbeitung des Antrags zu informieren sei und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden solle, Diskussionsbedarf hervor. Sollten nur die Mitgliedsorganisationen informiert werden oder auch Einzelantragsteller? Um Anträge nicht in eine erste (von Mitgliedsorganisationen) und zweite (von Einzelpersonen) Klasse aufzuteilen, verständigte man sich darauf, auch Einzelpersonen über die Erledigung ihres Antrags zu informieren und ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Allerdings, so Schmidt, könne nicht erwartet werden, dass dem Antragsteller dann eine Art ­Widerspruchsrecht eingeräumt werde, „das kann ich nicht akzeptieren“. Als der Kammerpräsident von Thüringen, Ronald Schreiber, deutlich machte, dass die Regeln der Meinungsbildung in den Gremien der ABDA vollständig akzeptiert werden und lediglich eine Äußerungsmöglichkeit gewünscht wird, empfahl der ABDA-Präsident ausdrücklich die Annahme des ­Antrags.

Kein Delegiertenbeirat

Noch mehr Transparenz der ABDA-­Arbeit wollte ein Antrag von Gunnar Müller, Veit Eck und drei weiteren Apothekerinnen herstellen. Ihr Antrag beabsichtigte eine weitere Ebene zwischen den Delegiertenversammlungen und den ABDA-Mitgliederversammlungen, den Sitzungen des ABDA-­Gesamtvorstands und der Hauptversammlung einzuziehen: die Bildung eines Delegiertenbeirats. Er sollte ­Ansprechpartner für alle Apothekerinnen und Apotheker sein, die ­Umsetzung der Beschlüsse der Hauptversammlung verfolgen und das Recht haben, an den ABDA-Sitzungen teilzunehmen. Für ABDA-Präsident Schmidt ging dieser Antrag allerdings zu weit: „Wir sind ein Verband der Verbände, das bleibt auch so. Und die Gremienstruktur der ABDA hat sich in Jahrzehnten bewährt. Sie wird immer wieder angepasst. Ich rate dringend ­davon ab, neben die demokratische Struktur unserer Organisation eine Art Bypass zu organisieren, auf dem man mit einem leichten Ticket in die ABDA-Mitgliederversammlung kommt. So leicht ist der Weg nach oben in die Versammlungen der ABDA dann noch nicht.“ Tosender Beifall. Der Antrag wurde abgelehnt.

Foto: DAZ/ Alex Schelbert
Souveräne Landesorganisationen Die ABDA kann nicht verbindlich festlegen, was die Kammern tun sollen, so Danny Neidel (LAK Thüringen).

Das gleiche Schicksal widerfuhr dem weiteren Antrag von Gunnar Müller und Kollegen, der das Einbeziehen der Mitgliederorganisationen in die Geschäftsverteilung der ABDA-Organisation zum Ziel hatte. Eine Aufgabenverteilung zwischen den Organisationen auf Landesebene und Bundesebene finde zum Teil schon statt, soweit dies sinnvoll sei, merkte Karin Graf vom ABDA-Vorstand an. Danny Neidel von der Landesapothekerkammer Thüringen wies zudem deutlich auf die Souveränität der Landesorganisationen hin: Die ABDA kann gar nicht verbindlich festlegen, was die Kammern tun sollen. Mathias Arnold nach der Abstimmung mit einem Schmunzeln: „Der Antrag ist bedauerlicherweise abgelehnt.“ |

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