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Praxis
Bedingte Erstattung
Apothekenpflichtige Arzneimittel auf GKV-Rezepten
Von Kirsten Lennecke | Kennen Sie das Feld „Begründungspflicht“ auf den Muster-16-Kassenrezepten? Das Feld muss doch für etwas „gut“ sein, denkt sich so mancher Arzt und setzt dort sein Kreuz, wenn er Cetirizin, Chlorhexamed® oder Laxans-Tropfen verordnen möchte. Nicht alle Arzneimittel können zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Aber unter welchen Bedingungen werden sie vielleicht doch erstattet? Und auf welche Art und Weise muss der Arzt das bei der Verordnung berücksichtigen?
09.11.2016, 23:00 Uhr
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