Wenn Körper und Seele streiken

Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen (LAK), nannte in ihrer Eröffnung die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober ein „unsägliches Urteil“. Man könne nicht akzeptieren, dass sich ausländische Versandapotheken nicht an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung halten müssen und Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren dürfen. Es liege ein steiniger Weg vor den Apothekern, der nur durch engen Zusammenhalt erfolgreich beschritten werden kann. Vor allem, so Funke, müsse die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gelebt werden. Alles andere schwäche die Apothekerschaft und ihre Glaubwürdigkeit. Funke appellierte an die hessischen Apotheker, sich nicht zu illegalem Verhalten verführen zu lassen. Eine konsequente Forderung nach gleichen Preisen für gleiche Leistung diene dem Schutz der Apotheker und der Verbraucher.