Aus den Ländern

„Jetzt keine Dummheiten begehen!“

Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Nordrhein

NEUSS (wes) | Beherrschendes Thema bei der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Nordrhein am 16. November waren das EuGH-­Urteil und seine Folgen. Die Delegierten verabschiedeten eine Resolution für ein Rx-Versandverbot. An der ABDA und ihrem Justiziar wurde dagegen Kritik laut.

Die Delegierten signalisierten Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) ihre volle Unterstützung bei seinem Vor­haben, den Rx-Versand zu verbieten. Einstimmig verabschiedeten sie eine Resolution, die die Bundesregierung auffordert, unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, den Versand auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu be­schränken.

Foto: AKNR / A. Müller
ABDA-Justiziar Lutz Tisch (links) und Kammerpräsident Lutz Engelenwaren in manchen Punkten durchaus verschiedener Meinung.

Die Sicht der ABDA: „blauäugig“

Deutlich weniger einverstanden als mit Gröhes Plänen waren viele Delegierte allerdings mit dem, was der ­ABDA-Geschäftsführer Recht Lutz Tisch vortrug. Er war nach Neuss gekommen, um die nordrheinischen Delegierten über die Sicht der ABDA auf das Urteil und seine juristischen Folgen zu informieren. Er sah sich jedoch schnell in eine Verteidigungsrolle gedrängt, weil die Anwesenden ihn teilweise mit harter Kritik konfrontierten: Der von der ABDA im Vorfeld der Entscheidung verbreitete Optimismus sei „blauäugig“ gewesen. Ein Delegierter fragte sich, ob der nun demonstrativ gezeigte Optimismus, was das Rx-Versandverbot angeht, nicht ebenso blauäugig sein könnte. Kritisiert wurde auch die Prozessführung vor dem ­EuGH. Vor allem die Bemerkung der Richter im Urteil, dass die Folgen einer Aufhebung des grenzüberschreitenden Rx-Boniverbots nicht substantiiert vorgetragen worden seien, führte zu Unmut in der Versammlung.

Tisch wehrte sich vor allem gegen diese Kritik vehement: Diese Argumente seien sehr wohl vorgetragen worden, das Gericht habe sie aber nicht berücksichtigt. Das Hauptproblem sei gewesen, dass die Richter im laufenden Verfahren die Spielregeln geändert hätten: Es sei ein Hochsprung angekündigt worden – und hinterher habe man den Prozessbeteiligten mitgeteilt, dass die gesprungene Weite nicht besonders gut gewesen sei. Der EuGH habe drei bisher durchgängige Linien seiner Entscheidungen verlassen:

  • die Einschätzungsprärogative der Mitgliedstaaten (d. h. dass diese entscheiden, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens notwendig sind),
  • die Bewertung einer Preisbindung als Verkaufsmodalität (die für alle Marktteilnehmer gleich gilt und ­deswegen keine Beschränkung des Binnenmarkts darstellt) sowie
  • die bisherige Verfahrensweise bei Vorlageverfahren, dass die Nicht-Konformität einer Regelung mit Europarecht bewiesen werden muss, nicht ihre Konformität.

Für Unmut unter den anwesenden Apothekenleitern – und insbesondere beim Vorsitzenden des Apotheker­verbands Nordrhein, Thomas Preis – sorgte vor allem die Aussage Tischs, dass der Marktanteil der ausländischen Arzneimittelversender so niedrig sei, dass selbst eine „dynamische Entwicklung“ über die nächsten Jahre für die deutschen Apotheken keine existenziellen Probleme aufwerfen würde – solange die Krankenkassen nicht beginnen, ihre Versicherten gezielt in diese Richtung zu lenken.

Preis hält diese Aussage für falsch und politisch gefährlich. Durch das Urteil seien die Grundfesten der öffentlichen Apotheke gefährdet. Auch die möglichen Auswirkungen auf andere freie Berufe sieht Preis mit Sorge, denn die AMPreisV entspreche den dortigen Gebührenordnungen.

Horrorszenario Selektivverträge

Auch Kammerpräsident Lutz Engelen sieht durch das Urteil die Freiberuflichkeit in Gefahr. Man müsse die ­Politik auch an ihr Versprechen einer flächendeckenden Gesundheitsver­sorgung gegenüber den Bürgern er­innern. Die Folgen des EuGH-Urteils könnten grundlegend für das deutsche Versorgungssystem sein: „Wenn wir Selektivverträge bekommen würden, wäre das das Ende der freien Apothekenwahl, der flächendeckenden Versorgung und des Sachleistungsprinzips“, so Engelen. Denn Versicherte bestimmter Krankenkassen könnten dann nur noch in den Apotheken, mit denen ein solcher Vertrag existiert, ihre Rezepte einlösen – oder müssten sie wie Privatversicherte selbst bezahlen. „Der Versicherte ist aber kein Kunde“, so Engelen, Kunde sei die Krankenkasse. Etwaige Preisnachlässe stünden deshalb immer der Solidargemeinschaft zu. „Jeder Politiker, der nun anderes will, bricht sein Versprechen an die Bürger“, so Engelen.

Gute Chancen für Rx-Versandverbot

Zur Frage, ob das nun angekündigte Rx-Versandverbot denn tatsächlich kommen werde, gab der ABDA-Chefjustiziar Tisch sich optimistisch. In der CDU/CSU gebe es in dieser Frage – trotz ein oder zwei anderer Stimmen – eine „hohe Stabilität“. Anders sei das bei der SPD, aber dort seien die Argumente gegen das Verbot – mit einer Ausnahme – „mit sehr gestopfter Trompete“ zu vernehmen. Die SPD-­Gesundheitspolitiker fordern allerdings, vor dem Verbot andere Optionen zu prüfen.

Für Tisch ist klar, dass ein Versandverbot verfassungs- und europarechtskonform ist – „auch wenn es grundsätzlich schwieriger ist, etwas wieder abzuschaffen, als etwas nicht einzuführen, was man nicht einführen muss“. Das Rx-Versandverbot sei die einzige Möglichkeit, die Preisbindung aufrechtzuerhalten, ohne tiefgreifend in das deutsche Arzneimittelversorgungssystem einzugreifen.

Tisch rechnet damit, dass das BMG schnell einen Gesetzentwurf vorlegen werde. Da die geplante Regelung in den EU-Binnenmarkt eingreift, sei ein Notifizierungsverfahren notwendig. Dabei wird der Gesetzentwurf für drei Monate zur Kommentierung veröffentlicht, daran können sich weitere Fristen zur Bearbeitung der Einwände und Kommentare anschließen. Tisch erinnerte daran, dass es durchaus auch im Interesse der Apotheker sei, wenn sich das AMVSG mit seinen ­Honorarerhöhungen nicht durch die Aufnahme des Rx-Versandverbots in das AMVSG verzögert.

Keine „Nachahmer-Aktionen“

Eindringlich warnten Tisch und ­Engelen die Apothekenleiter, nun mit „Nachahmer-Aktionen“ und „Dummheiten“ die Arzneimittelpreisverordnung zu gefährden. Natürlich werde der Versandhandel den deutschen Apotheken nun verstärkt Umsatz abnehmen, sagte Engelen. „Aber was wäre denn die Alternative? Wenn wir uns vor Ort preislich gegenseitig unterbieten, wäre der wirtschaftliche Schaden ungleich größer!“ Engelen und Tisch riefen die Apotheker dazu auf, gemeinsam auf die Beschränkung des Versandhandels auf Rx-Arzneimittel hinzuarbeiten und das persönliche Gespräch mit Politikern und Medienvertretern zu suchen. |

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