DAZ aktuell

Bundesrat stimmt für Rx-Versandverbot

Dennoch stehen die Chancen für die Initiative der Länder schlecht

BERLIN (ks/hfd) | Der Bundesrat hat am 25. November grünes Licht für die bayerische Initiative zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ­gegeben. Mit knapper Mehrheit ­beschloss das Plenum die Empfehlung, eine entsprechende Regelung als Änderungsantrag zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) einzubringen. Andere Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats lehnte das Plenum hingegen ab – etwa die Streichung der Importförderklausel.
Die bayerische Gesundheits­ministerin Melanie Huml hat die Bundesratsinitiative für ein Rx-Versandverbot angestoßen.

Das Bundesratsplenum hat sich vergangenen Freitag im ersten Durchgang mit dem AMVSG befasst. Der Gesundheits- und Finanzausschuss der Länderkammer hatten zuvor einige Empfehlungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt. Dazu zählte auch ein Änderungsantrag, das Rx-Versandverbot im geplanten Gesetz zu verankern.

Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) machte sich in der Sitzung erneut stark für die von ihr angestoßene Initiative. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Rx-Boni im grenzüberschreitenden Arzneimittelversandhandel werde die mit dem AMVSG beabsichtigte Verbesserung der Arzneimittelversorgung „konterkariert“, betonte sie. „Wir dürfen keinen ruinösen Preiskampf zulasten unserer Apotheken zulassen.“ Es könne nicht sein, dass EU-Versandapotheken Einnahmen durch Chroniker oder hochpreisige Arzneimittel an sich ziehen, während Vor-Ort-Apotheken Aufgaben wie die Rezepturherstellung oder Notfallversorgung übernehmen. Huml betonte, dass Kritiker des Versandverbots bisher kein Konzept vorgelegt hätten, auf welchem anderen Wege die negativen Auswirkungen des EuGH-Urteils abgewendet werden könnten. „Andere Versorgungsstrukturen sind weder vorhanden noch erwiesenermaßen besser“, erklärte sie.

BMG gegen AMVSG-Anschluss

Auch wenn Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) das Rx-­Versandverbot selbst verfolgt – ans AMVSG will er es nicht andocken. ­Warum, erläuterte Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU): Es könnte das Gesetzgebungsverfahren für das AMVSG verzögern, weil die Regelung ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission durchlaufen müsste. Eine solche Verzögerung sei „nicht hinnehmbar“. Davon wären auch die geplanten Vergütungserhöhungen für die Apotheker betroffen. Fischbach trug das Rx-Versandverbot aber auch nicht als zentrale Forderung vor. Noch prüfe die Bundesregierung, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, sagte sie. Denn die Große ­Koalition ist weiterhin uneins über den gemeinsamen Weg nach dem ­EuGH-Urteil. So meldeten sich nach dem Bundesratsbeschluss umgehend zwei SPD-Abgeordente aus Thüringen zu Wort: Steffen-Claudio Lemme und Carsten Schneider zeigten sich „enttäuscht über das Abstimmungsverhalten Thüringens“ pro Versandverbot. Die Entscheidung sei nicht im Sinne der Patienten, erklärten sie. Der Rx-Versandhandel ist aus ihrer Sicht für chronisch Kranke mit geringem Einkommen eine Möglichkeit, mit den dort gewährten Rabatten Geld zu sparen. Letztlich sind die Erfolgsaussichten für die Länderinitiative damit ­gering – zumal das AMVSG nicht ­zustimmungspflichtig ist.

Importeure frohlocken

Dass die Länder es abgelehnt haben, die Importförderklausel zu streichen, freut einen besonders: den Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e.V. (VAD). Zum wiederholten Male hätten sich die Ministerpräsidenten damit gegen den Versuch gestellt, „dieses etablierte Wettbewerbs- und Sparinstrument bei patentgeschützten und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln den Interessen der Pharmaindustrie über die Hintertür zu opfern“. Der VAD wünscht sich, „dass nunmehr auch die DAV-Spitze ihre mit wechselnder Begründung vorgetragenen Attacken gegen die Importförderung des Sozialgesetzbuches und die Importquote des Rahmenvertrages einstellt“. Es sei an der Zeit nicht weiter gegen, sondern gemeinsam mit importierten Arzneimitteln die benötigten Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben.

Andere wichtige Änderungsvorschläge aus den Bundesrats-Ausschüssen, die im Interesse der Apotheker gewesen wären, konnten sich hingegen nicht im Plenum durchsetzen. So hatte der Gesundheitsausschuss empfohlen, die Importförderklausel zu streichen. Dies wurde ebenso abgelehnt wie der Antrag, im Gesetz klarzustellen, dass ergänzende Vereinbarungen zwischen Apotheker- und Kassenverbänden auf Landesebene auch die Erbringung und Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen zum Gegenstand haben können. Beides waren auch wiederkehrende Forderungen der ABDA. |

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