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Aus den Ländern

NZW 2016

Fortbildung rund um den onkologischen Patienten

HAMBURG (pj) | Der Norddeutsche Zytostatikaworkshop NZW – in seinen Anfängen ein Workshop, heute der größte onkologisch-pharmazeutische Fachkongress im deutschsprachigen Raum – fand vom 29. bis 31. Januar zum 24. Mal in Hamburg-Harburg statt. Rund 800 Apotheker und PTA besuchten Vorträge, Workshops und Zertifikatskurse sowie Veranstaltungen der European Society of Oncology Pharmacy (ESOP) und der Oralia-Initiative der Deutschen Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP). Zudem gab es mehrere Satellitensymposien und eine Industrieausstellung.

In einem Grußwort der Apothekerkammer Hamburg hob Kai-Peter ­Siemsen die zunehmende Bedeutung des onkologisch-pharmazeutischen Fachwissens hervor. Mit der rasanten Entwicklung oraler Zytostatika wird entsprechendes Wissen auch bei der breiten Apothekerschaft vorausgesetzt. Dieser Forderung schloss sich Klaus Meier, Präsident der DGOP, an: „Jeder onkologische Patient sollte in jeder Apotheke richtig beraten werden“ – ein Anliegen, das sich in der Oralia-Initiative der DGOP und in einem neu erstellten Leitbild der DGOP niederschlägt. Eine Möglichkeit, sich die erforderlichen Grundlagen anzueignen, bietet der NZW, der dieses Jahr eine kleine konzeptionelle Änderung – ­keine Trennung von PTA-Kongress und Hauptkongress; „alle Vorträge für alle“ – erfuhr.

„Jeder onkologische ­Patient sollte in jeder Apotheke richtig beraten werden.“

Klaus Meier, Präsident der DGOP

Initiative für orale Zytostatika

Die Vorträge und Veranstaltungen spiegelten das gesamte Spektrum der onkologischen Pharmazie wider und stellten neue Standards bei der Therapie von Krebserkrankungen vor. Sie befassten sich u. a. mit Wechselwirkungen zwischen Krebsmedikamenten und Zytostatika sowie mit Interaktionen zwischen der Krebstherapie und dem Lebensstil, mit neuen Wirkstoffen und neu auf den Markt kommenden Generika zur Therapie onkologischer Erkrankungen, mit Fallberichten und Supportivmaßnahmen, mit Fragen der Zubereitung, Applikation und Paravasation von Zytostatika sowie mit Taxation und Retaxation. Vorträge und Workshops rund um das Thema orale Zytostatika – Stichwort Oralia-Initiative – zogen sich wie ein roter Faden durch den ganzen Kongress.

Retaxations(un)wesen – Wahnsinn mit System

Der berufspolitische Vortrag am ­Samstagvormittag befasste sich mit Fragen zu Retaxationen. Die Anlage 3 der Hilfstaxe zur Abrechnung parenteraler Zubereitungen („Zyto-Hilfstaxe“) ist im Lauf der Jahre zu einem kom­plexen, unübersichtlichen Konvolut herangewachsen, das von den Vertragspartnern – den Krankenkassen und Apothekern – unterschiedlich ­interpretiert wird. Die Folgen sind häufig unverständliche Retaxationen.

„Sachverhalte liegen auf der Hand, sind aber vertraglich nicht fixiert – oder Vertragstext schlägt gesunden Menschenverstand.“

Dr. Michael Heinisch zu ­einigen Praktiken der ­Retaxation

Dr. Constanze Püschel, Fachanwältin für Medizinrecht, Berlin, und Dr. Michael Heinisch, Apotheker und Vizepräsident des VZA (Verband der Zyto­statika herstellenden Apotheker), Erfurt, erläuterten die Vielzahl unterschiedlicher Retaxationsarten anhand praxisrelevanter Beispiele. Diese zeigen, dass Krankenkassen teilweise weit über das ihnen zustehende Recht zur Rechnungsprüfung hinausgehen. So fordern einige Krankenkassen eine nicht in Übereinstimmung mit den ­Angaben der Fachinformation stehende längere Aufbewahrung von An­brüchen, was aus pharmazeutischer Sicht nicht nachvollziehbar ist.

Zudem besteht der Bedarf, Sachverhalte zu regeln, die aus pharmazeutischer Sicht zwar eindeutig sind, aus der Sicht der Krankenkassen aber anders interpretiert werden. Heinisch nannte als Beispiel Zubereitungen mit Bortezomib, das in Abhängigkeit von der Applikationsart in zwei verschiedenen Verdünnungen appliziert wird, d. h. es können an einem Arbeitstag zwei unterschiedliche, nur kurz haltbare Anbrüche entstehen, von denen nach Ansicht einiger Krankenkassen aber nur ein Anbruch als Verwurf abgerechnet werden kann. Weitere Ursachen einer Retaxation können formale Fehler sein (z. B. in einem Fehler des Hashcodes) , die aber korrigierbar sind und den Vergütungsanspruch der Apotheke nicht aufheben. Auch manche Forderungen von Krankenkassen, z. B. eine Aut-idem-Verordnung vom Arzt durch Unterschrift und Stempel bestätigen und begründen zu lassen, ist weder nachvollziehbar noch einzufordern. Als Take-home Message gab Heinisch folgende Ratschläge:

  • Einspruch erheben, gegebenenfalls klagen,
  • Problematik der Anbrüche bereits bei der Arbeitsplanung berück­sichtigen,
  • bestimmte Sachverhalte bereits auf dem Rezeptblatt vermerken (z. B. Verwurfsfrist laut Fachinformation),
  • nicht nachvollziehbare Methoden der Retaxation frühzeitig an den VZA melden, um dadurch Druck auf die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV auszuüben. |

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