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Ein halber Urlaubstag für Heiligabend?

ADEXA-Rechtstipp

Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Der übliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung – wie am zweiten Weihnachtsfeiertag, der in diesem Jahr auf einen Montag fällt – gilt also nicht an den beiden „Vorfesttagen“ im Dezember. Doch das muss die Vorfreude trotzdem nicht trüben.

Ein halber Urlaubstag für Heiligabend?

In der Apothekenbetriebsordnung ist vorgesehen, dass ab 14 Uhr jeweils nur noch notdienstbereite Apotheken die Versorgung sicherstellen müssen (§ 23 Abs. 1 ApBetrO). Bei diversen Apotheken deckt sich das in diesem Jahr ohnehin mit der „normalen“ Samstagsschließzeit um 13 oder 14 Uhr.

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