Ein halber Urlaubstag für Heiligabend?
In der Apothekenbetriebsordnung ist vorgesehen, dass ab 14 Uhr jeweils nur noch notdienstbereite Apotheken die Versorgung sicherstellen müssen (§ 23 Abs. 1 ApBetrO). Bei diversen Apotheken deckt sich das in diesem Jahr ohnehin mit der „normalen“ Samstagsschließzeit um 13 oder 14 Uhr.