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Neue Anforderungen für Kassen

Bundesrat stimmt Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zu

BERLIN (ks/ral) | Manipulierte Kassensysteme haben in der Vergangenheit zu teilweise erheblichen Ausfällen an Steuerzahlungen geführt. Dagegen soll künftig wirksamer vorgegangen werden – mithilfe des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz gerade zugestimmt. Die darin vorgesehenen Neuregelungen betreffen auch Apotheken.

Am 16. Dezember gab der Bundesrat dem zustimmungspflichtigen Gesetz, das Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach langem Ringen auf den Weg gebracht hat, grünes Licht. Der Finanzausschuss des Bundestages hatte zuvor noch einige Änderungsanträge beschlossen. Auch die Grünen stimmten für das Gesetz. Es sieht die Umstellung von elektronischen Registrierkassen auf ein fälschungs­sicheres System vor.

Zertifizierte Sicherheits­einrichtung ist Voraussetzung

Die Aufzeichnungssysteme müssen ab dem 1. Januar 2020 durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Dann soll eine ­Löschung von Umsätzen nicht mehr möglich sein. Die technischen Anforderungen definiert und zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung müssen dem Finanzamt bis zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt sein. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

Weiterhin wird zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle im Jahr 2018 die Möglichkeit der Kassen-Nachschau eingeführt. Dabei handelt es sich um unangemeldete Kassenkontrollen durch die Steuerbehörden, um möglichen Steuerbetrug zeitnah aufklären zu können.

Foto: DAZ/Schelbert
Elektronische Registrierkassen müssen ab 2020 vor Manipulationen geschützt sein – auch in der Apotheke.

Vergangene Woche beschlossen die Abgeordneten zudem kurzfristig, eine Pflicht zur Ausgabe von Quittungen an die Kunden einzuführen. Aus Gründen der Praktikabilität und Zumutbarkeit können sich Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen, allerdings von dieser Pflicht, Belege auszugeben, befreien lassen, ein Beispiel sind hier Bäckereien.

Elektronische Kassen sind nicht Pflicht

Die neuen Regeln gelten für alle, die elektronische Kassensysteme nutzen, also auch für Apotheken. Die Wirtschaft hat bis Ende 2019 Zeit, ihre Systeme entsprechend umzurüsten. Eine generelle Pflicht, elek­tronische Kassen zu führen, gibt es allerdings nicht. Verkäufer auf Wochenmärkten oder Vereinsfesten sollen beispielsweise weiter offene Kassen verwenden können. Aus SPD-Sicht ist dies ein „kleiner Wermutstropfen“. Die Sozialdemokraten hätten sich zudem ein zügigeres Inkrafttreten der Kassen-Nachschau und der Pflicht zur Systemumstellung gewünscht.

Gesetz mit langer Vorlaufphase

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Es hat einen jahrelangen Vorlauf. Spätestens seit dem Jahr 2003 ist bekannt, dass digitale Grundaufzeichnungen, wie sie etwa in elektronischen Registrierkassen stattfinden, unerkannt gelöscht oder geändert werden – zulasten des Fiskus. Vor 13 Jahren gab der Bundesrechnungshof konkrete Hinweise auf diese Art des Steuer­betrugs und sprach schon damals von drohenden Steuerausfällen in Milliardenhöhe. Heute schätzt man diese auf jährlich fünf bis zehn Milliarden Euro. |

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