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Was für ein Jahr ...
Honorarerhöhung, Retaxkompromiss, Zyto-Verträge – und dann das EuGH-Urteil
Ein (kleiner) Honorar-Erfolg
Auch wenn im Rückblick das EuGH-Urteil vom 19. Oktober alles zu überschatten scheint, war das Jahr 2016 in den Monaten davor kein ganz schwarzes für die Apotheker. Die dringend anstehende Anpassung des Fixhonorars blieb durch die bereits 2015 vollzogene elegante Verschiebung in die nächste Legislaturperiode durch ein wissenschaftliches Gutachten zwar auch 2016 aus (s. „Der erste Schritt zu mehr Honorar?“, AZ 11, S. 1). Doch endlich werden die Gebühren für BtM und andere dokumentationspflichtige Arzneimittel sowie die Arbeitspreise für Rezepturherstellung erhöht, dazu bekommt die Apotheke zukünftig auch für die Abgabe von Rezepturarzneimitteln das Beratungshonorar, das auch bei Fertigarzneimitteln bezahlt wird. Zwar wird das AMVSG, das diese Regelungen enthält, laut dem aktuellen Zeitplan nicht vor April 2017 in Kraft treten. Doch da bis auf die Krankenkassen niemand ernsthaft an den geplanten Honoraranpassungen Anstoß nimmt, scheint die Erhöhung zum heutigen Zeitpunkt einigermaßen sicher zu sein.
Das AMVSG war wohl auch die letzte Chance dazu in dieser Legislaturperiode. Ein paar Gelegenheiten, ihre Honorarforderungen unterzubringen, haben die Apotheker in den letzten Jahren schon versäumt – auch 2016. Dieses Jahr war es die 4. AMG-Novelle, auf die viel Hoffnung gesetzt worden war. Doch im April wurde klar: Die Apothekervergütung findet sich im Entwurf des Änderungsgesetzes nicht wieder („Apotheker besser würdigen“ AZ 16, S. 8). Ab Juli zeichnete sich dann der Erfolg langsam ab. Laut einem Eckpunkte-Papier des BMG sollen das Fixhonorar für Rezepturen und die Erhöhung der Dokumentationsgebühren in das Gesetz aufgenommen werden, das die Ergebnisse des Pharmadialogs zusammenfasst – das heutige AMVSG („Mehr Geld für Apotheken“, DAZ 28, S. 11).
Und tatsächlich fanden sich in dem Entwurf, der am 25. Juli vorgestellt wurde, diese Regelungen wieder („Mehr Honorar für gestiegenen Aufwand“, DAZ 30, S. 17). Pünktlich zum Deutschen Apothekertag, der vom 12. bis 14. Oktober in München stattfand, beschloss das Bundeskabinett den AMVSG-Entwurf inklusive der Honorarerhöhungen („Gröhes Mitbringsel zum Deutschen Apothekertag“, AZ 41, S. 1). Auch Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD), dessen Haus die Anpassung des ungleich wichtigeren Packungshonorars in die nächste Legislatur verschoben hat, stimmte den Erhöhungen zu („Pharma-Gesetz nimmt erste Hürde“, DAZ 41, S. 11). Zum Jahresende 2016 können die Apotheker also zuversichtlich sein, im kommenden Jahr ca. 60 Millionen Euro mehr für Rezepturen und etwas mehr als 30 Millionen Euro für die BtM-Dokumentation zu bekommen.
Darauf, dass die Bezahlung von Rezepturen nicht nur vom Arbeitspreis abhängt, macht im September DAZ-Redakteur Thomas Müller-Bohn aufmerksam. Er zeigt eindrücklich, wie Preiserhöhungen etlicher Rezeptursubstanzen die in der Hilfstaxe vereinbarten Preise ad absurdum führen. Er mahnt eine rasche Aktualisierung der vereinbarten Preise an, die vertraglich übrigens festgeschrieben ist („Handlungsbedarf bei der Hilfstaxe“. DAZ 35, S. 24).
Lang erkämpfter Retax-Kompromiss
Schon seit Jahren sind die Retaxationen der Krankenkasse ein anhaltendes Ärgernis für die Apotheker, kleinste rein formale Fehler konnten eine Vollabsetzung bewirken. Konnten – denn mit dem Retax-Kompromiss haben zumindest solche Formfehler-Retaxationen ein Ende. Seit 1. Juni gelten neue Regelungen im Rahmenvertrag, der die Abgabe und Vergütung von Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenkassen regelt. Dem Kompromiss ging ein monatelanges Tauziehen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) voraus. Die Vertragspartner waren sich so spinnefeind, dass sie die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verhandlungen im Herbst 2015 sofort abgebrochen hatten und vor die Schiedsstelle zogen. Doch auch dort blieben mehrere Verhandlungs-runden ohne Ergebnis.
Das schwierige Verhältnis zwischen Apothekern und Krankenkassen war auch auf der Interpharm 2016 in Berlin ein Thema. Bei einer Diskussion zwischen Dr. Sabine Richard (Geschäftsführerin AOK-Bundesverband), ABDA-Vize Mathias Arnold und dem Berater Uwe Hüsgen wurde sehr deutlich, wie stark die Retax-Praxis einiger Kassen das Verhältnis belastet („Reif für den Paartherapeuten?“, DAZ 12, S. 58). Beim Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbands (DAV) Ende April verschärfte dessen Vorsitzender Fritz Becker die Rhetorik nochmals: Er spricht u. a. von „Strandräubertum“, gegen das sich die Apotheker „mit allen Mitteln“ zur Wehr setzen werden („Provokation, Missachtung, Strandräubertum“, AZ 18, S. 1).
Angesichts dieser Vorgeschichte kam der am 23. Mai bekannt gegebene Kompromiss zu den Retaxationen einigermaßen überraschend. Zwar werden die Nullretaxen nicht abgeschafft – das scheint die Rote Linie des GKV-Spitzenverbands gewesen zu sein – doch zukünftig soll die „goldene Regel“ gelten: Keine Absetzungen mehr, wenn durch den Fehler die Therapiesicherheit nicht gefährdet wurde und der Kasse kein wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist. Außerdem wurden in den Rahmenvertrag etliche, teilweise sehr detaillierte Bestimmungen aufgenommen, wann ein Abrechnungsfehler nicht zur Retaxation führen darf bzw. wann der Apotheker ihn heilen kann („Formfehler-Retax praktisch abgeschafft“. DAZ 21, S. 15). Eine Übersicht über die neuen Regelungen findet sich in der DAZ 22, S. 14: „Was ist zu beachten?“
Doch sofort gibt es den nächsten Zwist: Ab wann gelten die neuen Regeln? Während der DAV davon ausgeht, dass der Kompromiss für alle am 1. Juni 2016 noch anhängigen Fälle gilt (also auch ältere Retaxationen erfasst, über deren Widerspruch noch nicht entschieden ist), sehen das einige Krankenkassen anders. So kündigt – wen wundert’s – die DAK bald an, den Kompromiss nur auf Abgaben nach dem 1. Juni anzuwenden („Kommentar zu neuen Retax-Regeln“, DAZ 28, S. 14). Und so muss auch in dieser Frage die Schiedsstelle angerufen werden, die am 15. November verkündet: Die Regelungen des Kompromisses gelten für alle Abgaben, die am 23. Juli 2015 oder später erfolgten. Denn an diesem Tag trat das GKV-VSG in Kraft, in dem die Aufforderung enthalten ist, Regelungen zu den Retaxationen zu finden („Retax-Kompromiss gilt rückwirkend“, DAZ 46, S. 17).
Konfusion um Korruption
Für viel Unsicherheit sorgte 2016 das Anti-Korruptionsgesetz im Gesundheitswesen. Es gab Befürchtungen, dass die neuen Regelungen auch weit verbreitete Gepflogenheiten erfassen könnten, beispielsweise Einkaufsrabatte der Apotheke oder sogar Skonti des pharmazeutischen Großhandels.
Doch die im Juni im Bundestag endgültig beschlossenen zwei neuen Paragrafen (§§ 299a und 299b StGB) betreffen Apotheken nur in wenigen Fällen. Sie stellen es unter Strafe, wenn ein Angehöriger eines Heilberufs (also auch Apotheker) einen Vorteil dafür erhält oder verspricht, dass er bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten einen Anbieter dieser Leistungen bevorzugt. Das Gleiche gilt beim Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten – allerdings nur, wenn diese „jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind“. Außerdem ist nun die berufsrechtlich schon vorher untersagte Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial strafbar.
Dass die neuen Regelungen trotzdem spürbare Auswirkungen für die Apotheken haben könnten, zeigen die vielen Fragen, die die DAZ und DAZ.online erreicht haben. Eine Zusammenfassung der Antworten verschiedener Experten finden Sie in der DAZ 37, S. 22: „Legal oder korrupt?“.
Streit um die Zyto-Verträge
Im März übt der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) scharfe Kritik daran, dass der AOK-Bundesverband die bis dato nur in Hessen und Berlin üblichen Zyto-Ausschreibungen auf Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ausgeweitet hatte. Nur der Ausschreibungsgewinner darf die AOK-Versicherten mit patientenindividuellen Zytostatika-Zubereitungen versorgen. Die Kasse gefährde damit die flexible und wohnortnahe Versorgung Schwerstkranker, schreibt der VZA („Das Ende der Qualitätsversorgung“, DAZ 12, S. 14). Dass die Argumente der Zyto-Apotheker nicht ungehört verhallen, zeigen die Reaktionen. Die Sprecherin der Unions-Arbeitsgruppe Gesundheit, Maria Michalk, meint im April, die Konzentration auf wenige kapitalträchtige Unternehmen täte der Versorgung nicht gut und versprach, sich der Problematik anzunehmen („Zyto-Ausschreibungen auf dem Prüfstand“, DAZ 15, S. 18).
Einen Dämpfer verpasst dafür das Bundesverfassungsgericht den Zyto-Apothekern. Es entscheidet im Mai, dass es sich nicht mit den Retaxationen der AOK Hessen gegen einen Apotheker befassen wird, der einen Patienten versorgt hatte, obwohl er nicht Ausschreibungsgewinner war – es bleibt also erst einmal alles beim Alten („Es bleibt beim Zytostatika-‚Murks‘“, DAZ 20, S. 20).
Der Bundes-Medikationsplan
Seit 1. Oktober ist er bundesweit eingeführt: Der Medikationsplan für alle Patienten, die dauerhaft mehr als drei Arzneimittel einnehmen. Zwar vorerst nur auf Papier, doch die Befürworter sehen in den Plänen den ersten Schritt auf dem Weg zu mehr Arzneimitteltherapiesicherheit. Doch die Apotheker dürfen nicht so richtig mitmachen: Erstellen darf den Plan nur ein Arzt, die Apotheker dürfen nur ergänzen – und Geld gibt es dafür auch keines. Die Standesführung zeigt sich enttäuscht („Schmollen bringt nichts“, DAZ 11, S. 16) bis empört („Muster ohne Wert“, DAZ 21, S. 16). Sogar der notorische Apotheken-Kritiker Gerd Glaeske äußert öffentlich sein Unverständnis („Von der Politik nicht gut geregelt“, DAZ 38, S. 20), und der Spitzenverband der Fachärzte (SpiFA) bemängelt die fehlende Beteiligung der Apotheker („Fachärzte unterstützen Apotheker“, AZ 40, S. 8). Bundesgesundheitsminister Gröhe bleibt unbeirrt, für ihn ist der Medikationsplan ein „wichtiger Baustein“ für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit („Das sorgt für mehr Therapiesicherheit“, DAZ 40, S. 14).
Was der bundesweite Medikationsplan für die Apotheke wirklich bedeutet, erklärt das DAZ-Spezial „Baustelle Medikationsplan“, in der DAZ 39, S. 23
Ein DAZ-Spezial zur Medikationsanalyse mit praktischen Tipps zur Umsetzung in der Apotheke ist in der DAZ 41 ab S. 32 erschienen.
Im August erreicht das Thema dann die breite Öffentlichkeit. Medienberichte problematisieren die Ausschreibungen und schildern in teilweise drastischen Worten, welche Auswirkungen der Wechsel des bisherigen Versorgungspartners für niedergelassene Onkologen und ihre Patienten haben kann („Aufregung um Zyto-Verträge“, DAZ 34, S. 14). Die „Welt am Sonntag“ beispielsweise warnt vor „Lebensgefahr“ für Patienten, im TV-Magazin „Panorama“ wird von Zubereitungen berichtet, die bereits abgelaufen in den Praxen ankommen. Die Krankenkasse habe trotzdem auf der Behandlung mit den Zubereitungen des Vertragspartners bestanden („AOK: Keine Bedenken …“, AZ 36, S. 3). Die öffentliche Empörung und die anhaltenden Klagen verschiedener Verbände – von den Zyto-Apothekern über die Krankenhausgesellschaft bis zu den niedergelassenen Onkologen – machen offenbar Eindruck im BMG. Im September wird erstmals laut über eine Abschaffung der exklusiven Zyto-Ausschreibungen nachgedacht („Druck auf Ministerium wächst“, DAZ 26, S. 16, „Bündnis gegen Zyto-Ausschreibungen“, AZ Nr. 37, S. 1).
Ein DAZ-Spezial zu den Fragen der Haltbarkeit von Patienten-individuellen Zytostatika-Zubereitungen und den Ausschreibungen der Krankenkassen ist in der DAZ 38, S. 22 erschienen.
Als Lösung bringt der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich eine Ausschreibung der Wirkstoffe – ähnlich der Rabattverträge – ins Spiel. Damit könnten Kostensenkungen realisiert werden, die freie Apothekenwahl bliebe aber erhalten, erläuterte Hennrich seine Idee auf DAZ.online („Union bringt Zyto-Rabattverträge ins Spiel“, DAZ 37, S. 11). Einen ähnlichen Vorschlag hatte schon der Apotheker Dr. Franz Stadler in der DAZ gemacht („Für Beitragszahler, Leistungserbringer und Patienten“, DAZ 32, S. 17) und dafür Unterstützung vom VZA wie vom DAV bekommen.
Nicht lieferbar
Auch 2016 waren Lieferengpässe bei Arzneimitteln leider immer wieder ein Thema. Nicht nur die Apotheker litten darunter, auch die Ärzte forderten gesetzliche Maßnahmen („Künftig muss rasch gehandelt werden“, DAZ 14, S. 14).
Die DAZ und DAZ.online haben sich des Problems in einer gemeinsamen Themenwoche angenommen. Anfang Mai waren alle Apotheken aufgerufen, eine Woche lang ihre Defekte an DAZ.online zu melden – 50 Apotheken haben sich daran beteiligt und insgesamt 917 nicht lieferbare PZNs gemeldet. Anfang Juni beleuchteten dann Nachrichten, Berichte und Interviews das komplexe Thema aus allen möglichen Blickwinkeln. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse findet sich in der DAZ 22, S. 24: „Dauerthema Lieferengpässe“.
Die Politik reagierte mit einem „Jour fixe“ im Gesundheitsministerium („Sorgenkind Lieferengpässe“, DAZ 37, S. 18), konnte sich bisher jedoch nicht zu gesetzlichen Maßnahmen durchringen.
Im Oktober, kurz vor dem DAT, findet sich dann das Ende der Exklusiv-Ausschreibungen im Kabinettsentwurf für das AMVSG, das ehemalige „Pharmadialog-Gesetz“. Die Möglichkeit, dass Kassen mit Apotheken Versorgungsverträge schließen, soll aus dem § 129 SGB V gestrichen werden, dafür sollen sie künftig mit den Wirkstoffherstellern Rabatte aushandeln – das sind die Hennrich’schen Zyto-Rabattverträge („Aus für Zytoverträge mit Apotheken?“, AZ 41, S. 1). Auf dem Apothekertag machen dann Gesundheitspolitikerinnen aller Bundestagsfraktionen deutlich, dass sie für die Abschaffung der Zyto-Verträge stimmen werden. Sabine Dittmar (SPD) sagt zu, dass die Regelung „durch“ ist, für die Grüne Cordula Schulz-Asche ist die neue Regelung „näher am gesunden Menschenverstand“ als die bisherige („Große Einigkeit“, DAZ 42, S. 66).
Böse EuGH-Überraschung
Bei allen positiven Entwicklungen zogen bereits im Frühjahr auch dunkle Wolken auf: Am 17. März verhandelte der Europäische Gerichtshof (EuGH) rund zwei Stunden lang darüber, ob das deutsche Rx-Boni-Verbot auch für EU-ausländische Versandapotheken gilt. Die Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV), die mit der holländischen Versandapotheke DocMorris ein Prämienprogramm anbot, und die Europäische Kommission sagten nein, die Vertreter der Wettbewerbszentrale, die gegen die DPV prozessiert, sowie Vertreter der Bundesregierung und der Apotheker hielten die Regelung für europarechtskonform. Trotz Nachfragen der Richter und des Generalanwalts wollten anschließend weder Prozessbeobachter noch -beteiligte eine Prognose abgeben („Schlagabtausch in Luxemburg“, AZ 12/13, S. 1).
Im Juni dann der erste Donnerschlag: EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar veröffentlicht seine Schlussanträge, im Prinzip ein Gutachten für die Richter, auf das diese ihre Entscheidung gründen können. Entgegen aller Prognosen der Apothekervertreter stehen Szpunars Argumente dem bisherigen Kurs des EuGH in Apothekenfragen fast diametral gegenüber – und sind ein Schlag für die Apotheker. Szpunar kommt zu dem Schluss, dass die Geltung der deutschen Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versandapotheken nicht nur der Warenverkehrsfreiheit widerspricht, sondern dass diese auch nicht durch den Gesundheitsschutz gerechtfertigt sei („Generalanwalt rüttelt an Rx-Fixpreis-System“, AZ 23, S. 1). Die ABDA findet die Argumente Szpunars „nicht nachvollziehbar“. Dass auch renommierte Gesundheitsrechts-Spezialisten die Schlussanträge nicht tragfähig finden, ist nur ein schwacher Trost („Schlussanträge ‚nicht nachvollziehbar‘“, DAZ 23, S. 11). Denn: Der EuGH folgt seinem Generalanwalt in den allermeisten Verfahren.
Dass Gefahr dräut, scheint nun auch der ABDA bewusst zu werden. Zwar warnt Chef-Justiziar Lutz Tisch Anfang Juli auf der Kammerversammlung in Baden-Württemberg vor Panik und will weiterhin nichts von der Notwendigkeit eines „Plan B“ wissen („ABDA mahnt bei EuGH-Verfahren zur Ruhe“, AZ 27, S. 2). Doch im August ändert Friedemann Schmidt die Tonlage. Sollte der EuGH tatsächlich die grenzüberschreitende Preisbindung verwerfen, müsse der deutsche Gesetzgeber eben den Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel untersagen, fordert der ABDA-Präsident gegenüber mehreren Zeitungen („Schmidt geht in die Offensive“, DAZ 32, S. 11).
Bei DocMorris dagegen scheint man sich bereits sicher zu sein, dass der EuGH im eigenen Sinne entscheidet. Mitte September jedenfalls kündigt die niederländische Online-Apotheke eine neue Werbekampagne in Deutschland an. Ziel: Den Rx-Anteil – der bei DocMorris sowieso deutlich höher sein soll als bei anderen Versendern – weiter zu steigern. Die TV-Spots zielen insbesondere auf chronisch Kranke („DocMorris will Chroniker-Rezepte“, DAZ 38, S. 12).
Am 19. Oktober, kurz nach halb zehn Uhr morgens, dann die Hiobsbotschaft aus Luxemburg: Der EuGH folgt in allen wesentlichen Punkten den Schlussanträgen seines Generalanwalts. Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Apotheken aus dem EU-Ausland nach Deutschland versenden, ist europarechtswidrig. Dieser Eingriff in den freien Warenverkehr wird auch durch den Gesundheitsschutz nicht gerechtfertigt. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass die Preisbindung zum Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung notwendig sei. Ausländische Versender hätten große Wettbewerbsnachteile gegenüber den Apotheken vor Ort, die mit persönlicher Beratung, Rezepturen und Notdiensten die Kundschaft an sich binden könnten. Den Versendern bleibe nur der Preis, um dagegen zu bestehen. Eine Argumentation, die zynischer kaum sein könnte („Schwerer Schlag für deutsche Apotheken“, AZ 43, S. 1).
Wer soll das bezahlen?
Immer mehr Arzneimittel werden immer teurer. Die sogenannten Hochpreiser, definitionsgemäß Arzneimittel mit einem Herstellerabgabepreis (ApU) von über 1200 Euro, erreichen Quartal für Quartal höhere Anteile an den abgegebenen Packungen. Die Margen der Apotheke auf diese Produkte ist ausgesprochen niedrig, entsprechend hoch sind unternehmerische Risiken. Trotzdem werden 2016 von Koalitionspolitikerinnen Pläne geschmiedet, das Honorar der Apotheken (wie schon das für den Großhandel) zu deckeln („Gegen Mondpreise …“, DAZ 15, S. 12). Bundesgesundheitsminister Gröhe soll über den Vorschlag „not amused“ gewesen sein, am Ende spricht das zuständige Wirtschaftsministerium ein Machtwort: Der Vorschlag ist vom Tisch („Wirtschaftministerium: Keine Änderung der AMPreisV“, AZ 16, S. 1).
Ausführlicher beschäftigte sich die AZ 6 mit diesem Thema: „Hochpreiser: Wer soll das bezahlen …?“ (S. 1) und „Herausforderung Hochpreiser“ (S. 5).
… und die Reaktionen darauf
Das Urteil des EuGH schlägt in Deutschland hohe mediale Wellen. Praktisch alle Medien berichten: Radio, Fernsehen, Zeitungen, von „Bild“ bis FAZ, von „Spiegel online“ bis „Tagesschau“. Teilweise mit großem Verständnis für die Sorgen der Apotheker und einem Fokus auf den Auswirkungen für die Apotheken vor Ort und ihre Patienten. Teilweise aber auch mit dem Tenor, jetzt könnten Verbraucher auch bei Arzneimitteln sparen oder gar der – falschen – Schlussfolgerung, nun sänken endlich die Arzneimittelpreise in Deutschland.
Die ABDA zeigt sich erschüttert und entsetzt vom Urteilsspruch. „Ungezügelte Marktkräfte“ hätten über den Verbraucherschutz triumphiert, sagt Präsident Schmidt der FAZ. Gegenüber der DAZ fordert er die deutsche Politik nicht nur auf, das flächendeckende Apothekensystem zu schützen, sondern auch dazu, sich den Gestaltungsspielraum zurückzuholen, den ihr der EuGH genommen hat („Böse Überraschung“, DAZ 43, S. 23).
Zwei große Themenschwerpunkte hat die DAZ dem EuGH-Urteil und den Reaktionen darauf gewidmet, sie finden sich in der DAZ 43, S. 17 („Das EuGH-Urteil“) und DAZ 44, S. 20 („Nach dem EuGH-Urteil“).
Außerdem kündigt die ABDA an, sich öffentlichkeitswirksam wehren zu wollen („Aus allen Rohren schießen“, AZ 43, S. 8) und erhebt lautstark die Forderung nach einem Verbot des Versands von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die Union und die Linke schließen sich dieser Forderung schnell an, Bayern kündigt sogar eine entsprechende Bundesratsinitiative an („Gesetzgeber unter Druck“, AZ 43, S. 8). SPD und Grüne dagegen stehen dem Vorschlag von Anfang an unentschlossen bis ablehnend gegenüber – und die FDP prescht mit Vollgas in die neoliberale Deregulierungs-Richtung. („Die FDP im Schlingerkurs“, AZ 49, S. 1).
Der Bundesrat jedenfalls stimmt am 23. November mit knapper Mehrheit für einen Änderungsantrag am AMVSG, um dort das Rx-Versandverbot unterzubringen. Doch Gesundheitsminister Gröhe hatte schon im Vorfeld erklärt, dass er das Verbot in einem anderen Gesetz umsetzen möchte. Er fürchtet, dass das notwendige Notifizierungsverfahren bei der EU das AMVSG verzögert („Bundesrat stimmt für Rx-Versandverbot“, DAZ 48, S. 18).
Juristische Alternativen …
Auch andere Ansätze als das Rx-Versandverbot werden in der Folge des Urteils diskutiert. Unabhängig voneinander, aber zeitgleich, erinnern die Juristin Dr. Sabine Wesser und die Geschäftsführer des Arzneimittelimporteurs Kohlpharma, Jörg Geller, und der Kohl-Kooperation Avie, Dominik Klahn, an einen Passus im Arzneimittel-Rahmenvertrag. Dieser verpflichtet beigetretene ausländische Apotheken zur Einhaltung der deutschen Preisregelungen, Rabatte und Boni werden ausdrücklich verboten. Der Clou: Sowohl DocMorris als auch die Europa Apotheek sind dem Vertrag beigetreten, ja haben sich den Beitritt vor höchsten deutschen Gerichten erstritten („Preise vertraglich gebunden?“, AZ 44, S. 8). Kohl-Chef Geller weist noch auf einen anderen Umstand hin: Tritt eine Apotheke aus dem Rahmenvertrag aus (beispielsweise um einen eigenen Vertrag mit den Kassen zu schließen, in dem Rabatte gewährt werden), verliert diese Apotheke ihren Anspruch auf Erstattung des Herstellerabschlags, den die Apotheken für die Krankenkassen „einziehen“.
Einen anderen Ansatz schlägt Prof. Hilko J. Meyer vor. Für ihn ist das Ausführen von Arzneimitteln „für eine juristische Sekunde“ und nur zum Zweck der Wiedereinfuhr eine unzulässige Umgehung nationaler Vorschriften. Das habe nichts mit dem Binnenmarkt zu tun, sondern stelle vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des EuGH einen Missbrauch der Warenverkehrsfreiheit dar. Eine solche falle aber nicht unter den Schutz der Grundfreiheiten, schreibt Meyer in der DAZ („Die Umgehung der Preisvorschriften lässt sich gesetzlich verhindern“, DAZ 48, S. 11). Demnach gälte in diesen Fällen die deutsche AMPreisV auch weiterhin.
(Fast) nichts Neues in der Standesvertretung
Ende November und Anfang Dezember standen Neuwahlen in den höchsten Apothekerorganisationen an. Viel geändert hat sich dabei jedoch nicht. Nachdem der Hamburger Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen nach dem EuGH-Urteil seine Kandidatur für das Amt des ABDA-Präsidenten wieder aufgegeben hatte („Siemsen tritt nicht gegen Schmidt an“, AZ 44, S. 1), war die Wiederwahl von Friedemann Schmidt und seinem Vize Mathias Arnold am 7. Dezember nur noch Formsache („Schmidt bleibt ABDA-Präsident“, AZ 50, S. 8). Schon vorher wurden am 23. November Dr. Andreas Kiefer als Präsident der Bundesapothekerkammer („Kiefer wieder BAK-Präsident“, AZ 48, S. 8) und am 30. November Fritz Becker als Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands („Becker bleibt DAV-Chef“, AZ 49, S. 1) wiedergewählt.
Neue Gesichter in den obersten Gremien gibt es nur wenige: Nach dem Ausscheiden von DAV-Vize Rainer Bienfait (Berlin) wurde Hans-Peter Hubmann (Bayern) DAV-Vize, er gehörte dem Vorstand aber schon vorher an. Und im Geschäftsführenden ABDA-Vorstand vertritt zukünftig Cynthia Milz aus Bayern die angestellten Apotheker. Sie folgt damit Karin Graf (Baden-Württemberg) nach.
… und volkswirtschaftliche Argumente
Auf dem OTC-Gipfel des Apothekerverbands Nordrhein widerspricht der Gesundheitsökonom Prof. Uwe May „ökonomisch falschen“ Argumenten gegen eine Arzneimittelpreisbindung. Die Arzneimittelversorgung ist für May ein typisches öffentliches Guts, für dessen Bereitstellung der Staat zu sorgen habe. Beim Vorliegen eines Marktversagens – wie es bei öffentlichen Gütern regelmäßig gegeben ist – sei eine Preisbindung ein eher „weiches“ Instrument, führt er kurz darauf in einem Interview mit der DAZ aus („Die Apotheke ist ein öffentliches Gut“, DAZ 48, S. 24).
Und die Krankenkassen?
Den gesetzlichen Krankenkassen, das wird im Verlauf der Wochen nach dem Urteil immer klarer, ist in der Frage von Rx-Boni das Hemd näher als der Rock. Die konkrete Chance, einen Nachlass bei der Arzneimittelabgabe selber einstreichen zu können, wiegt für sie schwerer als die abstrakte Gefahr möglicher Versorgungseinschränkungen in der Zukunft („Kassen wollen an die Rx-Boni“, AZ 48, S. 1). Einige Kassenvertreter haben auch schon konkrete Vorschläge, beispielsweise für direkte Verträge mit den Versendern oder eine Höchstpreisverordnung.
Unbeirrbarer Gesundheitsminister
Gesundheitsminister Gröhe lässt sich von all diesen Ideen, Vorschlägen und Gegenargumenten nicht beirren und legt am 12. Dezember einen Gesetzesentwurf für ein Rx-Versandverbot vor. Erklärtes Ziel: den Erhalt der bestehenden Struktur der wohnortnahen, flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu gewährleisten. Dafür soll im § 43 AMG klargestellt werden, dass nur nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel (und solche, die nur zur Anwendung an Haustieren zugelassen sind), im Versandhandel abgegeben werden dürfen. Die europarechtswidrige Vorschrift, dass die deutsche Arzneimittelpreisverordnung auch für EU-ausländische Apotheken gilt, wenn sie nach Deutschland liefern, soll entfallen („Rx-Versandverbot: Gröhe legt Gesetzentwurf vor“, DAZ 50, S. 11). Ob der Entwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren maßgeblich verändert wird oder gar scheitert, wird sich erst nach der Parlamentspause im Januar 2017 zeigen.
Apotheken-Kampagnen
Während die groß angekündigten ABDA-Kampagnen – zuerst unter dem Slogan „Sichern!“ mit einem gezeichneten Karabiner auf rotem Grund, dann eine Unterschriftensammlung, die sich dem Vorwurf der Europa-Feindlichkeit und des Populismus ausgesetzt sah – bei der Apothekerschaft eher gemischte Reaktionen auslöste, zeigte der Wort & Bild Verlag, wie eine Image-Kampagne auch aussehen kann. Am 13. Dezember stellte der „Apotheken Umschau“-Herausgeber einen sehr emotionalen TV-Spot vor, der die vielen Leistungen der Apotheken für die Patienten betont. Die Botschaft: „Danke Apotheke!“ |
DAZ-Schwerpunkte
Keine Apotheke kann heute ohne elektronische und digitale Unterstützung funktionieren. Der erste DAZ-Schwerpunkt des Jahres widmete sich denn auch hilfreicher Soft- und Hardware, dem Bezahlen mit dem Handy, pharmazeutischen Datenbanken sowie online-Angeboten, die bei der korrekten Arzneimittelabgabe unterstützen. „Schwerpunkt elektronische Helferlein“ (DAZ 8, S. 51).
Rund jede zweite Apotheke versorgt Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen. Oft kämpfen diese Apotheken verbissen um jedes einzelne Bett bzw. die Versorgung jedes einzelnen Bewohners – auch wenn die Heimversorgung nicht immer wirklich lukrativ ist. Dazu kommen erhebliche rechtliche und organisatorische Anforderungen. Diesen Problemen widmet sich der „Schwerpunkt Heimversorgung“ in der DAZ 17, S. 41
Am Umsatz einer Apotheke ist die Freiwahl meist nur mit einem relativ geringen Anteil beteiligt. Aber sie prägt das Bild, das die Offizin abgibt – und hätte in vielen Fällen das Potenzial für mehr wirtschaftlichen Erfolg. Welche Produkte eigentlich apothekenüblich sind, wie man das Ergänzungssortiment strategisch nutzen kann und die Potenziale hebt – das waren u. a. Themen im „Schwerpunkt Freiwahl“ in der DAZ 26, S. 43. (Zum Thema Ergänzungssortiment gab es auch im Rahmen der „Stuttgarter Gespräche“, die die DAZ zusammen mit Prof. Andreas Kaapke veranstaltet, eine interessante Diskussion: „Mehr als nur ergänzend“, DAZ 31, S. 18).
Es gibt nur sehr wenige Apotheken (wir konnten ehrlich gesagt keine einzige finden), die keine kostenlose Kundenzeitschrift anbietet. Und auch wenn es einen unbestrittenen Marktführer gibt, so gibt es doch auch viele andere Angebote. Die DAZ hat diese vorgestellt und ihre (betriebswirtschaftliche) Sinnhaftigkeit analysiert: „Schwerpunkt Kundenzeitschriften“ (DAZ 34, S. 39).
Warum schließen sich Apotheken einer Kooperation an? Wie arbeiten Verbundgruppen und Franchisesysteme in anderen Branchen? Was erwarten Apotheker und Hersteller von Kooperationen? Und wie hat sich der Markt in letzter Zeit entwickelt? Diese und weitere Fragen beantwortet unser „Schwerpunkt Kooperationen“ (DAZ 51, S. 54).
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