Gesicherte Packungen
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 9. Februar 2016 die delegierte Verordnung zur Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln (nachfolgend nur: Verordnung, abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0161&from=EN). Darin sind die technischen Spezifikationen der Sicherheitsmerkmale enthalten, die auf der Verpackung von Arzneimitteln angebracht werden sollen. Diese sollen das Eindringen gefälschter Arzneimittel in die legale Lieferkette verhindern. Als Sicherheitsmerkmale sind ein individuelles Erkennungsmerkmal und eine Vorrichtung gegen Manipulationen vorgesehen. Diese sollen auf der Verpackung bestimmter Arzneimittel angebracht werden, damit diese besonders in der Apotheke auf ihre Identität und Echtheit überprüft werden können.