Hintergrund

Gesicherte Packungen

Delegierte Verordnung zu Sicherheitsmerkmalen regelt auch Anforderungen an Apotheken

Die Europäische Kommission hat die delegierte Verordnung zur Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln veröffentlicht und damit auch den zeitlichen Rahmen für die Umsetzung gesteckt. In Deutschland müssen alle Packungen ab 2019 mit diesen Sicherheitsmerkmalen versehen sein. Ihre Überprüfung bei der Abgabe in der Apotheke soll Aufschluss über die Unversehrtheit der Packung und die Echtheit des Präparats geben. | Von Martin Wesch 

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