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Laumann macht bei Kassen Druck

Inkontinenzversorgung: Patientenbeauftragter fordert bessere Hilfsmittelversorgung

BERLIN (ks) | Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), will den Krankenkassen bei der Hilfsmittelversorgung per Gesetz Druck machen. Die Versicherten hätten einen klaren gesetzlichen Anspruch auf Hilfsmittel, die qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen – und zwar ohne Aufzahlung. Doch seine Erfahrungen zeigten: „Hier läuft derzeit etwas mächtig schief“.

Seit geraumer Zeit höre er Versichertenbeschwerden, wonach die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Inkontinenzmitteln qualitativ nicht ausreichend sei, schreibt Laumann in seinem diese Woche veröffentlichten Positionspapier „Mehr Qualität, mehr Transparenz: Vorschläge für eine bessere Hilfsmittelversorgung“. Um diesen Beschwerden nachzugehen, hatte der Patientenbeauftragte im Oktober 2015 eine Studie in die Wege geleitet, um die Qualität von Windeln zu testen. Zugleich hatte er darauf aufmerksam gemacht, dass das Hilfsmittelverzeichnis gerade im Hinblick auf Inkontinenzprodukte möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Qualitätsstand entspreche.

Nun schlägt er konkrete Maßnahmen vor, um für Besserung zu sorgen. Dass das Hilfsmittelverzeichnis im Bereich der Inkontinenzhilfsmittel seit rund 23 Jahren nicht mehr aktualisiert wurde, zeige, dass die gesetzliche Verpflichtung des GKV-Spitzenverbands, das Hilfsmittelverzeichnis „regelmäßig fortzuschreiben“, ins Leere laufe. Dem GKV-Spitzenverband müsse deshalb künftig eine gesetzlich klar vorgegebene, angemessene Frist für die Fortschreibungen gesetzt werden. Bei Nichteinhaltung sollten Sanktionsmaßnahmen durchgesetzt werden können. Und: Bei Produktgruppen mit hoher Innovationsdynamik sollte die Aufnahme neuer Produkte in das Verzeichnis nur noch zeitlich befristet erfolgen.

Ausschreibungen: Nicht nur der Preis zählt

Weiterhin fordert Laumann, dass es bei Ausschreibungen von Hilfsmittelverträgen nicht vorrangig um den niedrigsten Preis gehen dürfe. Es müssten auch die Kriterien Qualität, individueller Bedarf, Versorgungssicherheit und Wohnortnähe eine stärkere Gewichtung finden. Zudem will der Patientenbeauftragte für mehr Wahlfreiheit zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln sorgen. Bisher reiche es, wenn Leistungserbringer ein einziges aufzahlungsfreies Produkt anbieten – dies widerspreche einer qualitativ angemessenen Versorgung, da nicht jedes Produkt für jeden Versicherten geeignet sei. Eine gesetzliche Klarstellung, soll dafür sorgen, dass künftig jeder Leistungserbringer – egal ob innerhalb von Ausschreibungs- oder Rahmenverträgen – verpflichtet ist, mehrere aufzahlungsfreie Hilfsmittel anzubieten.

Nicht zuletzt müssen Versicherte aus Laumanns Sicht Transparenz darüber erhalten, welche Qualität die Vertragspartner und damit die Leistungen der jeweiligen Krankenkassen haben. Dazu müssten sie auch wissen, wie viele Versicherte in welcher Höhe Aufzahlungen leisten. Die Krankenkassen sollten Zugang zu diesen Daten bekommen und verpflichtet werden, sie so aufzubereiten und zu veröffentlichen, dass ein Vergleich der Leistungen der Krankenkassen für die Versicherten möglich werde.

Laumann ist zuversichtlich: „Zusammen mit weiteren Schritten, darunter etwa die Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens und eine verbesserte Beratung und Aufklärung der Versicherten, können diese Maßnahmen maßgeblich dafür sorgen, die derzeitigen Probleme bei der Hilfsmittelversorgung zu beseitigen. Darum werde ich mich im Interesse der Patientinnen und Patienten ausdrücklich für eine schnelle Umsetzung einsetzen“. |

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