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Retaxfall der Woche
Den Unterschied kennen!
Retax statt Malus bei namentlich verordnetem Import
DAP | Gemäß § 5 Absatz 3 des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung hat die Apotheke bei der Rezeptbelieferung importfähiger Arzneimittel zur Erzielung der Wirtschaftlichkeitsreserve eine Importquote zu erfüllen. Diese Importquote bietet reichlich Nährboden für Retaxationen. Doch sind diese immer gerechtfertigt?
03.03.2016, 00:00 Uhr

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